Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 26

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beabsichtigen Sie, die Einhaltung überprüfen zu lassen? (Abg. Dr. Khol: Das sind drei Fragen, Herr Präsident! Lernen Sie die Geschäftsordnung!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Geschäftsordnung läßt nur eine konkrete Zusatzfrage zu. – Herr Bundesminister.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Herr Präsident! Ich werde eine Antwort darauf geben, das gleicht das wieder aus.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Auch heute gibt es bereits Gesetze, die für den Privatbereich der Spitäler gelten. Ich gehe davon aus, daß sie auch eingehalten werden. Das neue Ärztearbeitszeitgesetz soll insbesondere den Bereich des öffentlichen Dienstes mitumfassen. Dieses Gesetz wird in den nächsten 14 Tagen als zweiter Entwurf von meinem Haus zur Begutachtung ausgeschickt werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Herr Dr. Pumberger, bitte.

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Die Deadline für die Umsetzung der EU-Richtlinie für ein Spitalarbeitszeitgesetz ist der 23. November 1996. Welche konkreten Schritte haben Sie bisher unternommen, daß diese EU-Richtlinie rechtzeitig umgesetzt werden kann, und wie haben Sie mit den Ländern bereits verhandelt, daß die Mehrkosten, die die Länder großteils zu tragen haben, tatsächlich bewältigt werden können?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Was die Zahl der Zusatzfragen betrifft, gilt das soeben Gesagte. – Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Herr Abgeordneter! Ich habe bereits vorher erklärt, daß der Entwurf für das neue Gesetz von meinem Haus in den nächsten 14 Tagen zur Begutachtung ausgeschickt wird. Dann kann das Gesetz im Herbst im Parlament zeitgerecht beschlossen werden.

Die Frage, in welcher Form die Mehrkosten, die es für die Länder gibt, aufzubringen sind, wird im Bereich der Länder zu lösen sein, denn Arbeitnehmerschutzfragen können wir nicht so lösen, indem wir sagen, es dürfen damit absolut keine Kosten verbunden sein. Die Kosten werden aber wesentlich niedriger liegen, als nach dem ersten Entwurf von den Ländern befürchtet wurde.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Den 6. Fragenkomplex formuliert Kollege Haupt (Freiheitliche). – Bitte sehr.

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

18/M

Wie werden Sie verhindern, daß bei privaten Anbietern von Gesundheitsleistungen, deren Finanzierung durch das neue Modell der Krankenanstalten-Finanzierung gefährdet ist, Arbeitsplätze verlorengehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Verträge mit den Privatkrankenanstalten fallen in die Kompetenz der einzelnen Sozialversicherungsträger. Ich habe mit diesen Sozialversicherungsträgern aber trotzdem Gespräche aufgenommen, daß es auch in Zukunft im erforderlichen Ausmaß – ich betone: im erforderlichen Ausmaß – diese Verträge geben soll.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Eine Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr viele dieser Zusatzverträge hängen nunmehr vom Goodwill sowohl der Länder als auch der Sozialversicherungsträger ab. Könnten Sie sich vorstellen, daß die §§ 149, 150 und 349 des ASVG dahin


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