Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 37

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Es soll nicht verschwiegen werden, daß im Rahmen dieses Sozialrechts-Änderungsgesetzes zwei Anliegen der Opposition mit verhandelt worden sind und die positiv erledigt wurden. Das ist zum einen die Absicherung im Bereiche der freiwilligen Hilfsorganisationen, wie etwa der österreichischen Feuerwehr, sodaß diese Feuerwehrleute dort, wo sie freiwillig tätig werden und im Einsatz stehen – im Interesse der Öffentlichkeit und auch kostensparend für die öffentliche Hand – endlich entsprechenden Unfallversicherungsschutz genießen.

Es soll aber auch nicht verschwiegen werden, daß im Zusammenhang mit diesen Regelungen noch nicht alle Wünsche, die die Oppositionsparteien auf den Tisch gelegt haben, restlos erfüllt sind. (Zwischenruf des Abg. Leikam. )

Herr Kollege Leikam, Sie meinen, es geht nicht alles auf einmal, und Sie meinen auch, daß es vorher noch schlechter war – da gebe ich Ihnen schon recht –, aber ... (Abg. Leikam: Feuerwehr, Rettung! Der Brief vom Kollegen Haupt an die Feuerwehr ist erfüllt!)

Aber, Herr Kollege Leikam, Sie sollten zur Kenntnis nehmen, daß auch jene Bereiche, die derzeit noch nicht geregelt sind, aus meiner Sicht dringend einer Regelung bedürfen. Ich denke da etwa an die feuerpolizeilichen Tätigkeiten, die Freiwillige der Feuerwehr im Rahmen der Bauordnungsverhandlungen wahrnehmen, aber auch dort, wo in den Gemeinden die Freiwilligen Feuerwehren oftmals dazu herangezogen werden, im Frühjahr oder Herbst gärtnerische Maßnahmen durchzuführen, mit dem Einsatz der Magirus-Leitern zum Beispiel, um etwa Parkbäume, Alleebäume und ähnliche Dinge zu pflegen. Da ist eine Reihe von Unfällen in den letzten Jahren nachweislich passiert. Das war zwar sicherlich, Kollege Feurstein, der Sie mit dem Kopf schütteln, keine nervenzerfetzende Anzahl, aber es gab doch immerhin pro Jahr zwei bis drei Unfälle aus diesem Titel. Daher glaube ich, daß, wenn man die gesamten Einsparungseffekte österreichweit betrachtet, hier durchaus eine Unfallsregelung auch für diesen Bereich – und nicht nur für den Einsatz im behördlichen Auftrag – sinnvoll und notwendig gewesen wäre.

Es wird daher unsere Fraktion bei den Abstimmungen sowohl den Antrag des Kollegen Barmüller als auch den Antrag der Kollegin Apfelbeck mit unterstützen, und wir werden zu diesem Bereich auch zum Strukturänderungsgesetz einen entsprechenden Abänderungsantrag, der diesen Bereich noch mitregelt, einbringen.

Ich darf Sie daher ersuchen, sich die Argumente, die in den beiden Anträgen der Oppositionsparteien zu diesem Bereich angeführt sind, genauer anzusehen.

Ich glaube auch, daß zu den Belastungen im Krankenversicherungswesen doch einige grundlegende Dinge angemerkt werden müssen. Wenn man etwa bedenkt, daß nunmehr auf der einen Seite Krankenscheingebühren mit den bekannten Ausnahmeregelungen für Kinder und Pensionisten, für sozial Schwache und chronisch Kranke eingeführt worden sind und auf der anderen Seite für Pensionisten nunmehr der Krankenversicherungsbeitrag auf 3,75 Prozent erhöht worden ist, dann sind meiner Ansicht nach und aus freiheitlicher Sicht hier zwei Dinge zu monieren. Schließlich hat sich auch dadurch, daß die Reise- und Transportkosten dort, wo es sich nicht um akute Fälle, sondern um sonstige Transportkosten handelt, auf freiwillige Leistungen beschränkt werden, doch einiges für die Patienten, für die kranken Menschen in unserem Lande entscheidend verschlechtert.

Ich halte die Argumentation der Sozialdemokraten, daß es sich hierbei nicht um Selbstbehalte handelt, schlichtweg für falsch, denn die Krankenscheingebühren, die erhöhten Rezeptgebühren und auch die Reise- und Transportkosten im Zusammenhang mit Erkrankungen, die chronischer Natur sind, sind keine Luxusangelegenheiten beziehungsweise keine Maßnahmen, die dann lukriert werden, wenn es einem aus Jux und Tollerei einfällt, sondern die ausschließlich von kranken Menschen in Anspruch genommen werden beziehungsweise von kranken Menschen zu zahlen sein werden.

Ich glaube daher, daß man gerechterweise zugeben hätte müssen, daß man hier Selbstbehalte eingeführt hat, und zwar Selbstbehalte, die nicht dazu dienen werden, das Loch, das Manko im


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