Die Zielsetzung, mit den Reformen eine Kostendämpfung ohne Qualitätsverlust und den Zugang zu den Segnungen der modernen Medizin für alle zu gewährleisten, das ist unser Anliegen. (Beifall bei der SPÖ.)
Einsparungen im Medikamentenbereich wurden durch entsprechende Verhandlungen bereits getätigt. Mehr Kostenbewußtsein und vernünftiger Umgang mit Medikamenten kann auch durch die derzeitige Diskussion vermehrt erreicht werden. Auch die Neuregelung der Krankenanstaltenfinanzierung war bereits ein Schritt in diese Richtung. Es wird jedoch einige Zeit dauern, bis hier die Wirkung einsetzt. Zwei Drittel des Sanierungsbedarfes soll durch Kostensenkung über Ausgabendämpfung erreicht werden, ein Drittel muß über zusätzliche Einnahmen lukriert werden.
Meine Damen und Herren! Ich leugne nicht, daß mir eine maßvolle Beitragserhöhung als beste Lösung erschienen wäre, zumal es dadurch Harmonisierungsschritte zwischen Arbeitern und Angestellten gegeben hätte, was ich hier schon mehrmals gefordert habe und was mir ein großes Anliegen ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Verhindert wurde die Kostenbeteiligung der Versicherten an den medizinischen Leistungen. Herr Kollege Haupt hat hier gesagt, daß es zu Selbstbehalten gekommen sei, was nicht stimmt. Wir haben die zweitbeste Lösung gewählt: einen Kompromiß, nämlich eine Krankenscheingebühr von 50 S, die jedoch nicht für Überweisungen gilt; ausgenommen davon sind Pensionisten, Kinder und Rezeptgebührenbefreite. Wenn man das rechnet, so kann dies nicht als Selbstbehalt bezeichnet werden. Das sind zusätzliche Kosten von 16,70 S pro Monat. Die Einführung ist ab 1. Jänner 1997 geplant, damit auch die Arbeitgeber die Umstellung leichter bewältigen können. (Abg. Böhacker: Warum die Arbeitgeber?)
Bei den Pensionisten kommt es zu einer Beitragserhöhung um 0,25 Prozent auf 3,75 Prozent. Man darf aber auch nicht vergessen, daß die Bruttopension erst reduziert um die Krankenversicherung in die Steuerbemessung geht, sodaß dies auch wieder eine kleine Milderung bringt.
Die Erhöhung der Rezeptgebühr wurde hier schon angesprochen, sie beträgt 7 S.
Zu einer geänderten Regelung kommt es beim Wochengeld. Zuerst hatten wir die Regelung 50 : 50, das heißt 50 Prozent aus dem FLAF und 50 Prozent aus dem Sozialtopf, jetzt soll es zu einer Regelung von 70 : 30 zu Lasten des FLAF kommen.
Hier ist auch immer wieder vom 80prozentigen Kostenersatz für Wahlärzte die Rede. Bei Diskussionen in der letzten Zeit bin ich aber draufgekommen, daß das sehr oft mißinterpretiert wird. Oft glauben die Leute, wenn sie von ihrem Arzt, der sie irgendwohin überweist, gefragt werden, ob sie zu dem oder dem Facharzt gehen wollen, daß das ein Wahlarzt sei. Es geht hier um Nicht-Vertragsärzte und um nichts anderes. Da sehe ich diese Regelung eigentlich für sehr vernünftig an.
Was aber für die österreichische Bevölkerung und vor allem für chronisch Kranke und für ältere Menschen, die noch im Beruf stehen, viel wichtiger ist, ist die gesetzliche Verankerung des Krankengeldbezuges auf 52 Wochen. Die satzungsmäßige Kürzung auf 26 Wochen, wie sie von der Wiener Gebietskrankenkasse bereits in Angriff genommen wurde, konnte damit unterbunden werden. Satzungsmäßig können auch nach wie vor mehr als 52 Wochen gegeben werden, aber es ist einfach wichtig, daß diese 52 Wochen gesetzlich verankert sind, daß es darauf einen Rechtsanspruch gibt.
Dagegen konnten wir den Wegfall der ersten drei Tage des Krankengeldbezuges verhindern, denn das ist bei den Verhandlungen auch besprochen worden.
Meine Damen und Herren! Es ist schon klar: Wenn es Einsparungsmaßnahmen geben muß, so ist das für alle irgendwie leidvoll, aber es gibt keine Alternativen. Es wäre uns auch lieber, wenn diese Maßnahmen nicht erforderlich wären, aber es geht um die Erhaltung unseres weltweit anerkannten guten Sozialversicherungssystems.