Ich habe letzthin mit Schweizern diskutiert. Die beneiden uns; sie neiden uns unser System auch nach diesen Reformmaßnahmen, weil sie sehr viel schwerere Bedingungen zu tragen haben – und das schon von Haus aus. Auch hier wird es eher noch zu Veränderungen im negativen Sinn kommen. (Zwischenruf des Abg. Meisinger. ) Ich weiß nicht, warum Sie sich künstlich aufregen, Herr Meisinger. Sie kommen auch noch dran, aber einstweilen gibt es nichts zum Aufregen. (Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)
Zum zweiten Punkt – Sozialversicherungspflicht für dienstnehmerähnliche Werkverträge und freie Dienstverträge: Uns ging es um die Unterbindung der Flucht aus dem Arbeitsrecht. Vertragsnehmer waren bisher häufig ohne Versicherung. Es muß jedoch im Interesse der Betroffenen sein – und das ist es auch, davon bin ich überzeugt –, Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung zu haben.
Es geht auch um den Schutz der Solidargemeinschaft. Details wurden bereits im Strukturanpassungsgesetz – seit 1. Juni 1996 in Kraft – diskutiert: Die einheitliche Versicherungsgrenze beträgt 3 600 S.
Zu den Einwendungen seitens der Versicherungswirtschaft: Bedenken bezüglich der Administrierbarkeit, unterschiedliche Auslegungsvarianten. – Es ist so, daß die Meldung an die Kassen, wenn man über 3 600 S monatlich bekommt, unbedingt und sofort erfolgen soll, die Beitragszahlung aber erst am 15. des Folgemonats, in dem die Bezahlung erfolgt, also Geld fließt. Am Jahresende findet dann die Aufrollung statt.
Eine Ausschußfeststellung, wie sie diesmal im Sozialausschuß beschlossen wurde, ist ein Novum, denn es ist eine Art Betriebsanleitung zur Auslegung des Gesetzes. (Abg. Böhacker: So "klar" ist das Gesetz!) Der Gesetzgeber ist eigentlich dafür nicht zuständig, aber wegen der massiven Verunsicherung haben wir letztendlich unsere Zustimmung gegeben.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, es hat vor allem deshalb um diese Regelungen so viel Aufregung gegeben, weil man hier in eine Wunde gestoßen hat. Es ist hier sehr viel Mißbrauch begangen worden, Mißbrauch auf dem Rücken jener, die diese Arbeiten erbracht haben, die diese Werkverträge eingegangen sind. Jetzt haben wir sie in der Sozialversicherung, und das ist sehr wichtig, denn es stellt sich immer erst im Alter heraus, wenn es keine Pensionsansprüche gibt, wenn man keine Zeiten für die Pension hat, wenn man keinen entsprechenden Krankenversicherungsschutz hat, was das bedeutet. Aber dann darüber nachzudenken, ist zu spät. Da muß man schon früher korrigierend eingreifen. (Beifall bei der SPÖ.) Ein lückenloser Versicherungsverlauf ist, glaube ich, für jeden vernünftig und verantwortungsbewußt denkenden Österreicher das Allerwichtigste.
Für Kunstschaffende haben wir eine Befristung bis 1. Jänner 1997, gewünscht gewesen wäre 1. Jänner 1999. Diese Gruppe hat das damit begründet, daß sie ihre Subventionsansuchen bereits abgegeben hat und nicht weiß, woher sie das Geld nehmen soll. Jetzt haben diese Menschen wenigstens eine Verschnaufpause von einem halben Jahr. Länger wäre mir lieber gewesen, aber leider konnte das nicht erreicht werden. Aber ich muß eines dazusagen: daß ich für jede Ausnahme, die es in diesem Gesetz gibt, gerne generell eine Befristung gehabt hätte.
Jetzt möchte ich mich noch mit einem Abänderungsantrag der Freiheitlichen als besonderes Gustostückerl auseinandersetzen. Er betrifft die Ausgleichszulage. Nicht nur Wohnsitzbindung, sondern auch österreichische Staatsbürgerschaft und 180 Versicherungsmonate, davon mindestens die Hälfte österreichische Beitragsmonate, werden in diesem Antrag verlangt.
Meine Damen und Herren! Das ist ein Widerspruch zum Völkerrecht. Es steht im Widerspruch zu den Grundrechten, und es steht im Widerspruch zu zwischenstaatlichen Abkommen! Vergessen wird der innerstaatliche Rechtsanspruch gegenüber der Sozialversicherung, und es ist schlichtweg ein Anschlag gegen die ältere Generation, die das betrifft, und hier wieder vorwiegend gegen Frauen. Das sei gesagt, weil man sich gerade für diese Gruppen stark gemacht hat. Und dann stellt man einen derartigen Antrag!