die durch 12 dividiert 3 601 S ergibt, unterschreitet, bekommt er die Sozialversicherungsbeiträge zurück. – Das glaubt man. Er bekommt sie erstens nicht wirklich und zweitens nur unter Umständen zurück. "Unter Umständen" bedeutet, wenn er im betreffenden Zeitraum krank war und einen Krankenschein in Anspruch genommen hat, bekommt er nichts. Gut, das ist noch irgendwie logisch, wenn auch nicht ganz. Aber die Pensionsbeiträge bekommt er überhaupt nicht zurück! Das heißt, Sie unterschreiten damit ganz bewußt und sehenden Auges die Geringfügigkeitsgrenze bei den Pensionsversicherungsbeiträgen, und das ist nicht nur gleichheitswidrig, sondern eine simple Geldbeschaffungsaktion! (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)
Ich fasse mich jetzt kürzer und kündige an, daß ich die selbst gewählte Redezeit geringfügig überschreiten werde, Herr Präsident, es ist nicht unabsichtlich, sondern absichtlich.
Die finanziellen Auswirkungen wurden nicht bedacht. Es wurde nicht bedacht, daß spätestens im Jahr 2005 durch die neuen Regelungen im Pensionsversicherungsbereich zusätzliche Probleme auftreten werden. Es wurde nicht daran gedacht, daß es die neue Konstruktion ermöglicht, Versicherungszeiten wesentlich billiger zu erwerben als durch Nachkauf, indem man gerade über der Grenze liegende Werkverträge abschließt. Es wurde nicht bedacht, daß man im Bereich der Krankenversicherungen Mehrkosten haben wird, wenn man tatsächlich mehr Leute schützt, Kosten, die vielleicht unproportional sein werden im Verhältnis zu dem, was man einnimmt.
Das heißt, es gibt überhaupt keine Kosten-Nutzen-Rechnung für diese Maßnahmen, sondern nur dilatorische Zahlen in der Regierungsvorlage, die wirklich unseriös sind. (Zwischenruf des Abg. Böhacker. ) Es gibt die Aussage eines nicht unwesentlichen Menschen aus dem Bereich der Sozialversicherung, die lautet: Natürlich werden die Leute jetzt doppelt versichert sein, und sie werden auch die Leistungen zweimal in Anspruch nehmen können; vielleicht nicht jede Leistung, aber zwei Krankenscheine werden möglich sein.
Wer bei den Werkvertragsnehmern die Krankenscheingebühr einheben wird, ist bis heute ungeklärt. Wir sind nicht für diese Gebühr, aber wenn Sie sie schon einführen, dann müssen Sie sie auch einhebbar machen.
Es sind die Belastungen unverhältnismäßig hoch. Das ganze System begünstigt die Schattenwirtschaft und verhindert den Weg in die Selbständigkeit. Es ist das ein Dolchstoß für flexible Arbeitszeitformen und fördert die Arbeitslosigkeit – das verspreche ich Ihnen!
Zum Schluß noch ganz kurz ein anderes Thema: Wir werden heute hier die 24. Novelle zum Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz beschließen, und in dieser Novelle befindet sich etwas, was zur gestrigen Bezügereform gehört. Ich muß Ihnen, weil es so beeindruckend ist, vorlesen, was hier steht: In § 22 des Gesetzes wird Abs. 4 geändert mit folgender Wirkung: "Bei Kürzung oder teilweisem oder gänzlichem Entfall der Bezüge hat der Dienstgeber den Beitrag, der auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Bezug – mit Ausnahme einer Verminderung der Bezüge auf Grund einer Herabsetzung der Dienstzeit (Teilbeschäftigung) – des Versicherten und der letzten unmittelbar vor der Herabsetzung der Bezüge bestandenen Beitragsgrundlage (§ 19 Abs. 5) entfällt, zur Gänze allein zu tragen. Dies gilt auch bei teilweisem oder gänzlichem Verzicht auf die Bezüge."
Mit anderen Worten: Sie schreiben in dieses Gesetz eine Bestimmung hinein, die bei Wirksamwerden dessen, was Sie gestern als Bezügereform beschlossen haben, folgendes bedeutet: Den Beamten, die eben nur 25 Prozent arbeiten und auch nur 25 Prozent bekommen – aufgrund dieses Bezügegesetzes, nicht aufgrund einer echten Teilzeitbeschäftigung – oder die zur Gänze auf ihre Bezüge verzichten, werden diese Versicherungsbeiträge vom Bund gezahlt. Sie schaffen also schon wieder überflüssigerweise ein neues Privileg – noch dazu nicht gestern, sondern heute, damit es nicht so auffällt. Und das ist beschämend! (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen sowie des Abg. Meisinger .)
11.19