Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 49

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man hat gehofft, daß die in diesem Bereich bestehende Ausnahme vielleicht unentdeckt bleiben wird.

Beschämend daran ist: Jene Experten, die an diesen Gesetzen mitgewirkt haben, in den Stäben der großen Kammern, in den Stäben der freien Berufsvereinigungen, im ÖGB zum Beispiel, sind die Vortragenden an diesen Einrichtungen, die sich somit selbst diese Ausnahme erhalten haben. Wenn so etwas vorliegt, ist das nicht nur absolut gleichheitswidrig im Verhältnis zu konkurrierenden privatorganisierten Bildungseinrichtungen, wie zum Beispiel privaten Sprachschulen, sondern außerdem ein Beweis dafür, daß es um dieses Anliegen gar nicht gegangen ist, denn sonst hätte man solche Ausnahmen nicht aufrecht erhalten! (Beifall beim Liberalen Forum sowie des Abg. Böhacker .)

Weiterer Aspekt im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit hinsichtlich des Anspruches auf sozialen Schutz: Wäre es vorstellbar, daß man die Kolporteure im Zeitungsbereich, die eindeutig unselbständige und noch dazu an der Ausbeutungsgrenze bezahlte Menschen sind, unter diesem Gesichtspunkt weiterhin durch eine ausdrückliche Ausnahme außerhalb des Sozialversicherungsschutzes läßt, vielleicht mit dem Argument, daß sie ohnedies so wenig verdienen, daß es sich nicht auszahlt. Aber das war ja nicht das Argument, sondern das Argument war, daß die Pressefreiheit gefährdet sei, weil die Mediaprint für die Kolportage möglicherweise ein paar Millionen mehr an Aufwand gehabt hätte. Nur diesem Argument zuliebe und für einen Konzern, der durchaus lukrativ und ertragreich ist – ich neide es ihm nicht, aber er hätte es sich leisten können – wird eine Ausnahme gemacht; und das unter dem Anspruch: sozialer Schutz für die Schwachen.

All das ist so widersprüchlich, daß ich meine, daß die Anlaßhaftigkeit, für mehr Menschen sozialen Schutz einzuräumen, einfach zu durchsichtig und transparent ist, und daß es in aller erster Linie tatsächlich um Geldbeschaffung geht.

Das wird an einem Teilgesichtspunkt ganz besonders deutlich: Wenn jemand ein geringfügig bezahltes – ich sage es jetzt bewußt so – Beschäftigungsverhältnis – welcher Art auch immer – hat, so ist es bis 3 600 S pro Monat eigentlich sozialversicherungsfrei, wenn man von der Unfallversicherung absieht. Mit 3 601 S wird die Grenze überschritten, und dann sind Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Dies hat man jetzt auf die Werkverträge umgelegt und hat gesagt: Bei den Werkverträgen machen wir es genauso: Sie sind auch bis 3 600 S frei und ab 3 601 S pflichtig. Nur: Bei den Werkverträgen hat man sich zusätzlich eine Quellensteuer in Höhe von 20 Prozent einfallen lassen. Ein Werkvertragsnehmer, der über diese Grenze gerät, zahlt seine Sozialversicherungsbeiträge, und es werden 20 Prozent Quellensteuer zur Verrechnung auf spätere Einkommensteuern einbehalten. Man könnte sagen: Das ist fair, das ist eine Art Steuervorauszahlung!, das soll schon sein, nur: Jemand, der auf den Monat bezogen 3 600 S verdient – und das ist ja Ihr System –, zahlt überhaupt keine Einkommensteuer, da er weit unter jeder steuerpflichtigen Einkommensgrenze liegt! Das heißt, Sie holen sich bei diesen Menschen ein zinsenloses Darlehen, um zur besseren Pseudoerreichung der Maastricht-Ziele weitere Groschen zu sammeln. Und das entspricht nicht dem, was wir Liberale unter Gerechtigkeit und sozialer Ausgewogenheit verstehen! (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Ein weiterer Gesichtspunkt: Man hat, da offenbar gewisse zivil- und handelsrechtliche Kenntnisse vorhanden waren, bemerkt, daß bei Werkverträgen aus bestimmten unvermeidlichen zivilrechtlichen Gründen das Entgelt nicht immer von vornherein feststeht, weil es zum Beispiel auch davon abhängt, ob das Werk tatsächlich geleistet wird. Kein Auftraggeber in einem Werkvertragsverhältnis zahlt pro Monat 3 500 S oder 7 000 S – gleichgültig, ob das Werk kommt oder nicht.

Man hat daher eine andere Lösung gefunden und gesagt: Wir vergleichmäßigen das einfach, wir schätzten das ein, und jemand, der noch nicht genau weiß, was er am Schluß wirklich bekommen wird, obwohl es im Rahmenvertrag festgelegt ist, aber eben konditioniert auf den Erfolg, kann mit 3 601 S eingestuft werden und laufend Sozialversicherungsbeiträge zahlen, damit er geschützt ist. Wenn sich am Jahresende herausstellt, daß sein Gesamtverdienst die Summe,


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