Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 63

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nahmen geben wird. Das sind die Maßnahmen auf der Kostensenkungsseite. Zwei Drittel kommen durch Kostensenkungen herein. Allerdings bleibt auch noch übrig, daß wir zur Sicherung der Gesundheitsvorsorge, zur Sicherung der Krankenbehandlung in ständig zunehmender Qualität auch auf der Einnahmenseite – in vertretbarem Maße natürlich – Beiträge hereinbringen müssen. Ich werde dann hier noch einmal erläutern, warum das vertretbar ist.

Wir haben im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen ein entscheidendes Problem gelöst: Die Krankenversicherungen waren aufgrund der finanziellen Situation in den letzten Monaten auch dazu gehalten, die Dauer des Krankengeldbezuges mehr und mehr im Auge zu haben. Im Bereich der Wiener Gebietskrankenkasse mußten aus diesen Gründen die satzungsmäßigen Möglichkeiten des Krankengeldbezuges von 52 auf 26 Wochen reduziert werden. Dieser Beschluß der Wiener Gebietskrankenkasse liegt nach wie vor im Sozialministerium. Hätten wir mit dieser Novelle nicht die Finanzierung neu geregelt, hätten wir mit dieser Novelle nicht neu diese Möglichkeiten, auch im Gesetz Maßnahmen zu setzen, wären für den Bereich vieler Kassen diese Reduzierungen des Krankengeldbezuges erforderlich geworden.

Es ist daher entscheidend, daß wir im Sinne der Qualitätssicherung mit dieser Novelle den gesetzlichen Anspruch auf Krankengeldbezug von 26 auf 52 Wochen anheben, wobei es den Kassen nach wie vor, so wie heute, möglich sein wird, daß in jenen Fällen, in denen das sozialmedizinisch notwendig ist, über diese 52 Wochen hinaus das gegeben wird, nämlich bis 78 Wochen. Das heißt, das Entscheidende dieser heutigen Novellierung ist, daß wir die finanzielle Sicherung dafür treffen, daß unser gutes Gesundheitssystem auch in Zukunft – mit allen Fortschritten der Medizin, mit allen Notwendigkeiten, die mit dem Steigen unseres Lebensalters erfreulicherweise verbunden sind –, weiter so finanzierbar bleibt, daß jeder – unabhängig vom Einkommen –, auch der sozial Schwächste, am medizinischen Fortschritt in Zukunft genauso beteiligt sein wird wie heute, (Beifall bei der SPÖ) und daß im Bereich des Krankengeldes auch in Zukunft per Gesetz nicht mehr wie bis jetzt 26, sondern 52 Wochen Krankengeld gesetzlich abgesichert sein werden. Ich glaube, das ist ein wesentlicher sozialpolitischer Schritt für die Zukunft. (Beifall bei der SPÖ.)

Nach den Kosteneinsparungen von, wie gesagt, zwei Drittel des Finanzierungsbedarfes war es notwendig, daß wir in der Koalition und mit den Sozialpartnern darüber diskutiert haben, wie die Differenz, die noch übrigbleibt, hereinzubringen ist. Sie kennen ja meine persönliche Haltung aus vielen Diskussionen. Ich war ursprünglich der Meinung, daß wir mit einer moderaten Beitragsanhebung für alle eine vernünftige Lösung treffen könnten. Es gibt natürlich auch Diskussionen über Lohnnebenkosten und und und. Ich verhehle nicht, daß es diese Notwendigkeit der Diskussion gibt. Das Ergebnis war ein Kompromiß, ein Kompromiß, der aus meiner Sicht durchaus annehmbar ist.

Dieser Kompromiß besteht darin, daß es auf der einen Seite für die aktiven Dienstnehmer zu keiner Beitragserhöhung kommen wird, daß es für sie aber auch zu keiner Beteiligung an den Kosten der medizinischen Versorgung kommt, der zu unzumutbaren Härten hätte führen können. Der Kompromiß gilt für den Bereich der aktiven Dienstnehmer in jenen Bereichen nicht, in denen es heute schon Selbstbehalte gibt, so beispielsweise bei den Beamten oder bei den Eisenbahnern.

Für den Bereich der Gebietskrankenkasse wird es in Zukunft diesen Kompromiß geben, der mit der Einhebung einer Krankenscheingebühr in Höhe von 50 S in dieser Novelle vorgesehen ist – allerdings mit erheblichen Ausnahmen: Diese Krankenscheingebühr wird nicht für Kinder eingehoben. Sie wird nicht bei Überweisungen zum Facharzt eingehoben, denn da hätte es zu unkalkulierbaren Belastungen kommen können. Die Krankenscheingebühr wird auch nicht bei sozial Schwächeren oder chronisch Kranken, die auch von der Rezeptgebühr befreit sind, eingehoben. Sie wird auch nicht bei Pensionisten eingehoben. Für Pensionisten im Bereich des ASVG wird es aber zu einer, wie ich hoffe, verständlichen Anhebung der Beitragssätze um 0,25 Prozent kommen. Das sind bei einer Pension von 10 000 S 25 S.

Wo immer ich mit den Menschen rede, habe ich Verständnis dafür gefunden, daß wir – da der medizinische Fortschritt wirklich allen zu gute kommt, da wir mehr an medizinischen Leistungen


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