Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 64

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brauchen, weil eben die Lebenserwartung gestiegen ist – nach all den Kosteneinsparungen aber auch ein bißchen mehr aufbringen müssen. Dieses Verständnis habe ich in vielen Versammlungen bestätigt bekommen.

Nochmals: Gerne belaste ich niemanden. Aber das ist keine Pensionskürzung, wie manche behaupten, sondern das ist ein Beitrag zu einer guten Gesundheitsvorsorge und Krankenbehandlung. (Beifall bei der SPÖ.)

Diese Krankenscheingebühr von 50 S pro Quartal, die bei Aktiven eingehoben wird, wird eben bei Pensionisten nicht eingehoben, weil sie in Zukunft eine etwas höhere Beitragssatzgebühr zu entrichten haben. Die Anhebung um 0,25 Prozent bewirkt, daß Pensionisten im ASVG-Bereich künftig statt bisher 3,5 Prozent einen Beitragssatz von 3,75 Prozent haben. Das liegt nach wie vor unter dem der aktiven Arbeiter von 3,95 Prozent und liegt beispielsweise unter dem der Beamten von 3,95 Prozent, auch in der Pension, oder von Eisenbahnerpensionisten, die derzeit einen Pensionsbeitragssatz von 4,6 Prozent haben. Es war unvermeidbar, daß auch im Bereich der Pensionisten etwas mehr zur Gesundheitsvorsorge beigetragen wird.

Darüber hinaus wird mit dieser Neuregelung der Krankenversicherung Geld aus dem Bereich des Familienlastenausgleichsfonds in gerechter Weise zugeführt. Die Krankenversicherung trägt derzeit im Ausmaß von 50 : 50 die Belastung durch das Wochengeld – eine Maßnahme, die auch familienpolitisch wichtig ist. Künftig wird hier – wie beim Karenzgeld – eine Teilung von 70: 30 erfolgen. Damit werden der Krankenversicherung im Bereich der Gebietskrankenkasse jährlich zirka 800 bis 850 Millionen Schilling zugeführt, die nicht durch Beitragsanhebungen hereinzubringen sind. Die Mittel für den Familienlastenausgleichsfonds werden aus Mitteln der Arbeitgeber aufgebracht, das ergibt auch einen Ausgleich.

Zur Einhebung der Krankenscheingebühr wird im Gesetz festgelegt, daß diese Gebühr von den Dienstgebern eingehoben wird – das wurde auch in der Diskussion von den Dienstgebern vertreten. Wir werden gemeinsam mit dem Hauptverband und den Dienstgebern in nächster Zeit eine Regelung finden, die so unbürokratisch wie möglich ist.

Nochmals: Unbürokratischer wäre es gewesen, die Beitragssätze in moderatem Maße anzuheben. Da hat es aber verschiedene Widerstände gegeben. Ich halte diese Maßnahme für die betroffenen Arbeitnehmer für verträglich, weil sie unabhängig davon ist, wie oft man innerhalb eines Quartals zum Arzt geht, und unabhängig davon, welche Kosten beim Arzt tatsächlich anfallen. Daher ist das auch keinesfalls ein Selbstbehalt, denn 50 S pro Quartal heißt 50 S für drei Monate – unabhängig davon, wie oft man in diesen drei Monaten zum praktischen Arzt geht, unabhängig davon, welche Überweisungen vom praktischen Arzt vorgenommen werden und unabhängig davon, welche Kosten wirklich beim praktischen Arzt anfallen.

Eines wollten wir sicher nicht: daß damit irgendein Steuerungseffekt verbunden ist. Abgeordneter Öllinger hat das hier ja ausdrücklich betont. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß jemand einen Arztbesuch nur deshalb nicht macht, weil diese Gebühr von 16,60 S – auf den Monat umgerechnet – eingehoben wird.

Die größeren Bedenken gegen diese Gebühr habe ich im Hinblick auf die Bürokratie, die zu mildern ist. – Ich meine, daß es notwendig war, Finanzierungsmöglichkeiten in diesem Kompromißweg zu finden, um künftig die Qualität der Gesundheitsvorsorge zu sichern, um zu sichern, daß jeder auch am Fortschritt der Medizin teilhaben kann, und ganz besonders deshalb, weil wir nicht wollen, daß der Krankengeldbezug für jene, die am sozial schwächsten sind, auf 26 Wochen reduziert wird. 26 Wochen steht derzeit im Gesetz; nach Ihrem Beschluß wird im Gesetz der Anspruch auf mindestens 52 Wochen verankert sein, und das ist sozialpolitisch wichtig und wertvoll. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe gesagt, daß wir im Bereich der Verwaltung Einsparungsmaßnahmen gesetzt haben. Es wird einen Aufnahmestopp geben, es wird ähnliche Maßnahmen wie im öffentlichen Dienst geben. Diese Maßnahmen werden konsequent weitergeführt werden. Es hat zum Bereich der Sozialversicherung 1992 die Studie eines externen Rationalisierungs- und Beratungsunternehmens gegeben, der Firma Häusermann. In dieser Studie ist vorgesehen, daß eine Reihe von


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