Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 65

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Maßnahmen, die bereits getroffen wurden – ich muß sie hier nicht nochmals aufzählen –, heuer und im nächsten Jahr auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und dann weitere Schritte gesetzt werden.

Wir werden daher im Einvernehmen mit dem Hauptverband und mit den einzelnen Sozialversicherungen nach dieser Häusermann-Studie, deren Maßnahmen jetzt auf ihre Effizienz hin zu überprüfen sind, neuerlich ein externes Beratungsinstitut heranziehen, damit exakt festgestellt wird: Wie können wir im Bereich der Verwaltung ohne Qualitätsverlust für die Versicherten weiterhin Maßnahmen setzen, die kostendämpfend wirken?

Dazu möchte ich aber folgendes sagen: Von den zirka 115 bis 118 Milliarden Schilling, die im Bereich der Krankenversicherungen für die Versicherten ausgegeben werden, entfallen nur 4 Milliarden Schilling für den Bereich der Verwaltung. Verwaltung heißt Sachausgaben und Personalausgaben, also einschließlich Porto und und und. Wer immer daher glaubt, man könne nur mit Maßnahmen im Bereich der Verwaltung erreichen, daß die Finanzierung der Gesundheitsleistungen in Zukunft sichergestellt wird, ohne sonstige Maßnahmen, der soll bitte diese Relation betrachten.

Trotzdem: Auch im Bereich der Verwaltung werden konsequent Maßnahmen gesetzt. Dazu möchte ich Herrn Abgeordneten Öllinger sagen: Ich bedauere, daß offensichtlich nicht richtig gelesen wurde, was diese Controllingstelle im Hauptverband bewirken soll. Es geht dabei keinesfalls darum, daß der Hauptverband zu Lasten der einzelnen Krankenversicherungsträger neue Kompetenzen bekommen soll. Allerdings, Herr Abgeordneter Öllinger: Es besteht kein Gegensatz zwischen dem Hauptverband auf der einen Seite und der Selbstverwaltung auf der anderen Seite. Der Hauptverband ist genauso wie die einzelnen Versicherungsträger ein Instrument der Selbstverwaltung, ja der Hauptverband ist nicht nur ein Instrument der Selbstverwaltung: Die zuständigen und verantwortlichen Entscheidungsträger im Hauptverband sind gleichzeitig die Obmänner und Funktionäre im Bereich der einzelnen Versicherungsträger. Sie sind im Hauptverband aufgrund der notwendigen Synergieeffekte gemeinsam vertreten, sie treffen dort die Entscheidungen, und es ist richtig und gut, daß sich die Sozialversicherungsträger zusammenschließen.

Ein solcher Zusammenschluß im Hauptverband ist geschehen. Es wird in Zukunft umso notwendiger sein, daß diese Synergieeffekte genützt werden, weil in all den Verhandlungen mit den Vertragspartnern und der Ärztekammer – bis zum Bereich der Spitalsreform, bis zum Bereich der Medikamente – verstärkt danach getrachtet werden muß, einnahmenorientierte Versicherungspolitik zu betreiben, und zwar ohne Qualitätsverlust für die Versicherten. Daher wird die Nutzung dieses Synergieeffektes umso notwendiger sein.

Dieses Zusammenwirken wird jetzt operativ verstärkt. Der Hauptverband bekommt keine neuen Kompetenzen dazu – er hat sehr viele Kompetenzen –, aber der Hauptverband und die einzelnen Sozialversicherungsträger werden sich verstärkt der Mittel und Methoden bedienen, die heute in der Wirtschaft gang und gäbe und vernünftig sind.

Daher ersuche ich Sie von den Grünen, was diesen Ihren Antrag betrifft, noch einmal zu lesen, was in dieser Novelle steht: eine Ergänzung des § 31, und im § 31 ist ein Teil der Kompetenzen des Hauptverbandes verankert.

Der Hauptverband hat unter anderem die Kompetenz, die Gesamtverträge abzuschließen. Jede Krankenversicherung, die mit ihren Landesärztekammern Verträge aushandelt, geht mit diesen Verträgen zum jeweiligen Funktionär im Hauptverband, der dort für Gesamtösterreich abstimmt, ob dieser Vertrag in Ordnung ist. Es wird immer notwendiger werden, diese Gesamtverantwortung mehr und mehr zum Tragen zu bringen.

Im § 31 steht unter anderem, daß der Hauptverband die ständige Beobachtung der Entwicklung der Sozialversicherung in ihren Beziehungen zur Volkswirtschaft und die Ausarbeitung konkreter Vorschläge beziehungsweise die Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit der Sozialversicherung ohne Überlastung der Volkswirtschaft als Aufgabe hat.


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