Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich möchte auch mit aller Deutlichkeit sagen, daß die Finanzierungsprobleme im Bereich der Krankenversicherung nicht auf ein Versagen der Träger der einzelnen Sozialversicherungsbereiche zurückzuführen sind, sie wurden auch nicht durch zu hohe Verwaltungskosten verursacht – auch wenn ich das unterstreiche, was Herr Minister Hums gesagt hat, nämlich daß wir jede Möglichkeit ausschöpfen müssen, um im Bereich Verwaltungskostenaufwand Reduzierungen vorzunehmen.
Die Ursachen für die Finanzierungsprobleme sind vielfältige: der soziale Fortschritt insgesamt, die demographische Entwicklung, der medizinische Fortschritt, aber auch die Versichertenstruktur, die sich in den einzelnen Gebietskrankenkassen ergibt. Es wäre unverantwortlich, die Kassen gegeneinander auszuspielen, weil es nicht im eigenen Ermessen der einzelnen Gebietskrankenkassen liegt, Einfluß auf die Versichertenstruktur zu nehmen. Diese wird bedingt durch die Arbeitsplatzverhältnisse, durch die demographische Situation in einem Bundesland. Daraus ergibt sich, wie die Versichertenstruktur ist, wie viele aktive Versicherte es gibt, wie viele beitragsfreie Mitversicherte es gibt, wie viele Pensionisten es gibt und auch andere Versicherte. Und daraus, geschätzte Damen und Herren, resultiert in einem sehr hohen Maße auch die Einnahmen- und Ausgabensituation der einzelnen Kassen.
Eines, sehr geschätzte Damen und Herren, halte ich für unverzichtbar: Das System der sozialen Sicherheit ist aufgebaut auf dem Grundgedanken der Solidarität, und dieser Grundgedanke hat im System des Gesundheitswesens, hat bei der sozialen Krankenversicherung auch in Zukunft die Priorität Nummer 1 zu haben.
Ich werde aber trotzdem auf die Kostensteigerungen insofern Bezug nehmen, als ich herausarbeiten möchte, daß der Hauptanteil in der Kostensteigerung der letzten Jahre durch Kosten für die Anstaltspflege entstanden ist. Ich nenne hier nur zwei Zahlen: 1990 wurden für Anstaltspflege 21,8 Milliarden Schilling von den Kassen aufgewendet, 1995 waren es über 35 Milliarden. Es war daher unverzichtbar für die Kassen, daß es zu einer Einigung über die zukünftige Struktur der Finanzierung der Spitäler kommt, und ich halte es für sehr wichtig, daß wir zu einer Regelung kommen, wie auch die privaten Krankenanstalten in die neue Regelung eingebunden werden.
Ich möchte aber auch betonen, daß ich es sehr positiv gefunden habe, daß vor wenigen Tagen eine Einigung zwischen dem Hauptverband, der österreichischen Pharmaindustrie und der Wirtschaftskammer zustande gekommen ist. Ein Projekt mit dem Titel "Arznei und Vernunft" hat das Ziel, für bestimmte Krankenverläufe eine sparsame, kostengünstigere Medikation zu entwickeln und dafür Sorge zu tragen – und es gibt dieses Modell jetzt für sechs Präparategruppen –, daß mit dem gleichen Heilungserfolg, mit der Qualitätssicherung, die wir verlangen, doch deutliche Einsparungspotentiale freigemacht werden.
Als letztes zum Bereich der Krankenversicherung: Geschätzte Damen und Herren! 7,9 Millionen Menschen sind im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung erfaßt und geschützt, das sind fast 100 Prozent der Bevölkerung. Und wenn man sich die Beitragsstruktur anschaut, sieht man, daß es 62,4 Prozent beitragsleistende Versicherte und 34,1 Prozent beitragsfrei Mitversicherte gibt, und das, sehr geschätzte Damen und Herren, ist eine der ganz großen sozialpolitischen und auch familienpolitischen Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung, eine Leistung, die eine private Krankenversicherung nicht annähernd erbringen könnte. Daher ein klares Bekenntnis zur Versicherungspflicht und ein Ja zur sozialen Krankenversicherung. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich möchte aber der Vollständigkeit halber schon erwähnen, daß wir im Bereich der 53. ASVG-Novelle für zwar kleine, aber wichtige Gruppen in unserer Gesellschaft Verbesserungen durchsetzen konnten: Die geistlichen Amtsträger der evangelischen Kirche werden nun in die Vollversicherungspflicht einbezogen, sogenannte Militärpersonen auf Zeit sind nun voll nach dem ASVG versichert, die fachkundigen Laienrichter, Geschworene und Schöffen sind in der Unfallversicherung nun teilweise mitversichert, und – es wurde schon erwähnt – für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und auch andere wird der Unfallversicherungsschutz ausgeweitet. Es sind dies zugegebenermaßen kleine Gruppen, aber