Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 80

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Herr Minister! Für Sie bedeutet die Sicherung der Qualität im Gesundheitsbereich gleichzeitig, daß die Sozialvereine ambulante Betreuung an behinderten, an kranken Menschen leisten. Diese können ihre Arbeit aber nur dann gut machen, wenn sie mittels Werkverträgen Personal beschäftigen. Auch das wird in Zukunft aber nicht mehr möglich sein, weil Sie eines vergessen haben, Herr Minister, nämlich daß all jene Vereine, die im Gesundheitsbereich tätig sind, ihre Kostenschätzungen und ihre Subventionsansuchen für die Finanzierung für das Jahr 1996 bereits im Frühjahr 1995 abgegeben haben und aufgrund dieser Subventionsansuchen die Gelder schon für das laufende Jahr erhalten haben.

Jetzt kommt die Regelung mit den Werkverträgen für die Mitarbeiter, was für diese Vereine ein immenses Mehr an Kosten bedeutet, als damals, 1995, geplant wurde. Das heißt, die Vereine haben jetzt zwei Möglichkeiten. Wollen sie diesem Anspruch Ihrer Werkvertragsregelung gerecht werden, müssen sie einen Großteil ihres derzeitigen Personals, das auf Basis eines Werkvertrages tätig ist, kündigen, weil sie sonst mit den Kosten nicht in Einklang kommen. Wollen sie aber ihre Qualität in diesem Bereich aufrechterhalten, dann können sie die neue Regelung der Werkverträge nicht finanzieren.

Herr Minister! Wie soll das bitte gehen? Ich frage Sie auch: Wie soll das 1997 funktionieren? Die Subventionsansuchen für 1997 mußten von den Vereinen, die ich zuerst genannt habe, bereits im Mai heurigen Jahres bei den zuständigen Magistraten abgeliefert werden. Das heißt, diese Vereine werden auch nächstes Jahr keine Mehrdotierung ihrer Budgets bekommen, sie können also auch nächstes Jahr die Mehrkosten, die sich aus der neuen Werkvertragsregelung ergeben, nicht lukrieren, und müssen daher auch nächstes Jahr und in den Folgejahren weiterhin Personal abbauen. Das heißt gleichzeitig, daß in Zukunft viel weniger Personen ambulant versorgt werden können, sie müssen stationär versorgt müssen, und das bedeutet, daß die Kosten im stationären Bereich massiv explodieren werden, obwohl der ambulante Bereich nicht nur humaner und menschlicher, sondern auch kostengünstiger ist. Bei diesem Bereich werden Sie in Zukunft weiterhin einsparen und die Menschen in stationäre Einrichtungen drängen.

Herr Minister! Ich möchte deshalb einen Entschließungsantrag zur Werkvertragsregelung einbringen, der wie folgt lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Werkvertragsregelungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle Änderungen, die im Rahmen des Strukturanpassungsgesetzes 1996 und des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 1996 eine Einbeziehung freier Dienstverträge und dienstnehmerähnliche Werkverträge in die Sozialversicherungspflicht begründen, sowie die entsprechenden gesetzlichen Änderungen im Bereich des Steuerrechts vorläufig zurückzunehmen und bis spätestens Ende 1996 dem Parlament zur umgehenden Beratung und anschließenden Beschlußfassung einen neuen, umfassenden und praktikablen Änderungsentwurf vorzulegen.

*****

Herr Minister! Ich bitte Sie, diese Werkvertragsregelung nochmals zu überdenken. Sie ist unsozial, sie ist ungerecht, und sie hat in der derzeitigen Form absolut keine Berechtigung, in Kraft zu treten. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.38

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von Frau Abgeordneter Haidlmayr soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt; ich beziehe ihn in die Verhandlungen mit ein.

Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte, Herr Abgeordneter.


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