Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 86

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Weiters wird die Einhebung der Gebühr einen enormen Aufwand verursachen. Zudem steht bis heute nicht fest, wer die Rolle des Geldeintreibers übernehmen wird, denn Ärzte wie Dienstgeber weigern sich bis heute, diese Rolle zu übernehmen. Herr Minister! Ich wünsche Ihnen viel Glück bei den Verhandlungen mit dem Hauptverband – den Betroffenen natürlich auch.

Meine Damen und Herren! Zur Erhöhung des Krankenversicherungsbeitragssatzes für Pensionisten um 0,25 Prozent muß festgehalten werden, daß die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für die betroffenen Pensionisten jedenfalls teurer kommt als die Krankenscheingebühr. Wenn man dem Österreichischen Gewerkschaftsbund Glauben schenken kann, so kostet bei einer durchschnittlichen Alterspension von 11 000 S die Anhebung des Beitrages zur Krankenversicherung um 0,25 Prozent diese Pensionsbezieher monatlich 27,5 S. Da die Krankenversicherungsbeiträge monatlich anfallen, bedeutet diese Maßnahme durchschnittliche Quartalskosten von über 90 S.

Aber auch Ausgleichszulagenbezieher – also Personen, die in den absolut unteren Einkommenskategorien zu finden sind –, die übrigens von der Rezeptgebühr und damit auch von der Krankenscheingebühr befreit sind, werden mit rund 70 S pro Quartal zur Kasse gebeten.

Meine Damen und Herren! Dabei von "sozial ausgewogen" zu sprechen, klingt wie Hohn – ganz zu schweigen davon, daß Wahlversprechen wieder einmal in den Wind gesprochen wurden. Ebenso haben auch Grundsätze in der Regierungserklärung, wie zum Beispiel der, keine Eingriffe in bestehende Pensionen vorzunehmen, keine Gültigkeit. Somit erhebt sich erneut die Frage: Wie lange läßt sich das der betroffene Wähler noch gefallen?

Auch mit der Erhöhung der Rezeptgebühr von 35 S auf 42 S werden neuerlich Pensionisten und kranke Menschen zur Kasse gebeten, ohne daß andererseits auch nur die geringste Reform beim sogenannten Medikamentenmißbrauch sichtbar wird. (Beifall beim Liberalen Forum.) Herr Minister! Ich goutiere Ihre Gespräche mit der Ärztekammer und mit der Apothekerkammer, aber von Erfolgen kann man in diesem Bereich wohl noch nicht sprechen.

Weiters, meine Damen und Herren der Regierungsparteien, ist die Einschränkung der freien Arztwahl für uns Liberale eine Machenschaft, der wir nie unsere Zustimmung geben können. Es ist nicht einzusehen, warum der Kostenersatz bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes auf 80 Prozent reduziert werden soll. Gerade bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes besteht volle Transparenz der anfallenden Leistungen und Kosten.

Da der Patient dieses Honorar zuerst selbst auslegen muß, kann er die Leistungen überprüfen und somit als Patient und mündiger Staatsbürger durchaus ein kostenregulierender Beteiligter sein. Es ist daher nicht einzusehen, warum der Staatsbürger für diese seine Tätigkeit auch noch mit 20 Prozent Selbstbehalt bestraft werden soll.

Weiters wird dadurch auch dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung widersprochen, denn die geplante Änderung des § 131 ASVG widerspricht den Bestimmungen des § 135 Abs. 2 des ASVG, wonach der Patient das Recht auf die freie Arztwahl hat. Und solange wir im Bereich der Krankenversicherung eine Pflichtversicherung haben, ist diese Maßnahme entschieden abzulehnen! (Beifall beim Liberalen Forum. – Zwischenruf des Abg. Parnigoni .)

Diese Maßnahme trifft außerdem vor allem junge Ärzte, da diese oft die Wartezeit bis zum Erhalt eines Kassenvertrages als Wahlarzt überbrücken müssen.

Ebenso wird durch die heutige Beschlußfassung sicher keine Entlastung der Spitalsambulanzen feststellbar sein, im Gegenteil: Die Spitalsambulanz wird in Zukunft noch stärker in Anspruch genommen werden. – Meine Damen und Herren! Soll dies der Weisheit letzter Schluß sein?

Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich festhalten, daß durch die heutige Beschlußfassung der 53. ASVG-Novelle im Bereich der Absicherung der Krankenversicherung der falsche Weg eingeschlagen wird. Für uns ist dieser Weg eine Pseudosanierung ohne Gestaltungswillen! Die Politik der Regierung und auch der Koalitionsabgeordneten zeigt wieder einmal deutlich, daß diese Politik von einer wirklichen Strukturreform im Gesundheitsbereich noch


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