Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 87

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weit entfernt ist. Denn Beitragserhöhungen, aber auch Selbstbehalte wie die Krankenscheingebühr sind kein Ausweg aus dem Krankenkassendefizit, sondern allenfalls eine unüberlegte Feuerwehraktion zur schnellen Geldbeschaffung – und dies lehnen wir Liberalen ab! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Zum Schluß möchte ich noch einen Entschließungsantrag einbringen, der sich mit der Situation unserer KünstlerInnen beschäftigt. Da bei der Budgeterstellung der Kulturinitiativen sowie bei der Antragstellung von Künstlern an die Förderungsgeber 1995/1996 eine ASVG-Novelle noch nicht absehbar war und die Mehrbelastung daher jetzt voll von den Künstlern und Künstlerinnen und den Kulturinitiativen getragen werden muß, dies aber bei ihrem knappen Budget kaum möglich ist, stelle ich folgenden

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Volker Kier und PartnerInnen betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (53. Novelle zum ASVG) geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

"KünstlerInnen, die im Auftrage eines aufgrund der Bestimmungen des Kunstförderungsgesetzes geförderten Veranstalters für diesen künstlerische Leistungen im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen dienstnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisses erbringen, werden bis zum 1. 1. 1998 von der Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, Artikel 214 Z 2, ausgenommen."

*****

Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

14.08

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von Frau Abgeordneter Motter soeben verlesene Entschließungsantrag ist geschäftsordnungsgemäß unterstützt und wird in die Verhandlung miteinbezogen.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.08

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zu meinem eigentlichen Thema, dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz als Teil der wichtigen heutigen Sozialdebatte komme, möchte ich sehr verwundert etwas anderes feststellen: Wir haben uns fast einen ganzen Tag lang – einen Arbeitstag, wenn ich die Arbeitszeit an einem normalen Arbeitstag rechne – mit dieser wichtigen Sozialdebatte beschäftigt, bei der es um sehr, sehr viele Dinge für unser Land, für unsere Bevölkerung geht. Und was passiert? – Die F-ler sind nicht anwesend, allen voran der Ober-F-ler! Der Herr Abgeordnete Haider ist nicht hier! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Er wird wahrscheinlich wieder eine Sondersitzung zu diesem Thema planen und wahrscheinlich seine heutige Pressekonferenz – während der Arbeitszeit der Abgeordneten hier im Haus – um 19 Uhr im Schweizerhaus bei Stelzen und Maßbier vorbereiten! (Abg. Ing. Tychtl: Unerhört! Keine Moral!) Aber vielleicht hat er sich in der Zeit geirrt, vielleicht meint er morgen 6 Uhr früh, wenn wir dann fertig sind mit der Debatte. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Stippel: Eine Stechuhr für den Haider!) Bei ihm würde wahrscheinlich dann das eintreffen, was er uns immer unterstellt: daß wir eine Stechuhr benützen, aber nicht arbeiten.

Nun zum eigentlichen Thema: Ich glaube, daß die nunmehrige Einführung beziehungsweise die gesetzliche Regelung dieses Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes ein Meilenstein in bezug auf die Flexibilisierung der Arbeitszeit ist.


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