Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 89

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eine Regelung für die Baubranche haben und daß jene Regelungen, die es in anderen Branchen derzeit gibt, natürlich auch in Zukunft gesetzlich gedeckt bleiben – soferne sie heute gesetzlich gedeckt sind. In einem treffen wir uns voll: Recht darf nicht gebogen werden. Das ist keine Frage!

Es gibt daher in diesem Bereich sicher auch die Notwendigkeit, daß wir weitere Maßnahmen setzen. Da bewegen sich die Sozialpartnerverhandlungen in einem sicherlich sehr schwierigen Bereich. Es sollen – von beiden Seiten, von Arbeitnehmern und Unternehmern gewünscht – neue Maßnahmen, neue Möglichkeiten geschaffen werden. Ich hoffe, daß wir noch in den nächsten Tagen auf Sozialpartnerebene eine Einigung darüber finden können.

Ich habe aber immer erklärt, und dazu stehe ich auch jetzt: Sollte diese Einigung vor dem Sommer noch nicht perfekt sein – jetzt ist zwar schon Sommer; auch wenn Jahreszeit und Wetter nicht übereinstimmen –, dann möchte ich von meinem Ministerium aus trotzdem einen Vorschlag als Entwurf in Begutachtung schicken. Dieser Entwurf soll als Grundlage dafür dienen, daß die Einigung bis zum Herbst erfolgen kann, sodaß wir im Herbst hier im Haus eine Neuregelung beschließen können.

Diese Neuregelung soll aber so gefaßt sein, daß es mehr Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere für branchengerechte zusätzliche Regelungen, für die das Gesetz aufmacht, gibt. Diese branchengerechten Regelungen sollen dann von den Kollektivvertragspartnern gefunden werden.

Es kann sich dabei aber nur um Gestaltungsmöglichkeiten handeln, die im Interesse beider Partner sind. Es kann sicher nicht so sein, daß etwa unter dem Titel "Flexibilisierung der Arbeitszeit" schlichtweg danach getrachtet wird, den Arbeitnehmern zum Beispiel Überstundenzuschläge zu streichen. Das kann es nicht sein. Bessere Gestaltungsmöglichkeiten: ja, aber keinesfalls zu Lasten eines der beteiligten Partner! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Tichy-Schreder .)

Ähnliches gilt auch für den Bereich der Nachtarbeit. Auch hierüber gibt es Gespräche zwischen den Sozialpartnern, die schon sehr weit gediehen sind und die EU-konform auch eine Neuregelung der Nachtarbeit für Frauen in der Form vorsehen, daß eine weitgehende Öffnung der Nachtarbeitsmöglichkeiten auch für Frauen vorgesehen wird. Aber auch dieser Gesetzentwurf – und ich glaube, daß wir in der Wirtschaft dafür Verständnis finden werden – kann nur in der Form in Begutachtung gehen, daß Grundlagen geschaffen werden – auch mit Übergangsregelungen –, die berücksichtigen, daß Nachtarbeit für Menschen eine besondere Form der Arbeit ist.

Denn im wesentlichen, von der gesamten Biologie her, sind die Menschen für Tagesarbeit geschaffen. Nachtarbeit ist biologisch erschwert, ist gesundheitsgefährdender, und sie bringt gesellschaftliche Probleme. Sie ist im Interesse der Wirtschaft – und zur Wirtschaft gehören Unternehmer und Arbeitnehmer – in bestimmten Bereichen notwendig. Aber es muß Ausgleiche geben für die gesundheitlichen, für die gesellschaftlichen und für die familiären Belastungen.

In diesem Sinne hoffe ich, daß wir auch in diesem Bereich einen vernünftigen Kompromiß finden und im Herbst zu einer generellen Neuregelung im Bereich der Arbeitszeit kommen werden, ebenso wie im Bereich der Nachtarbeit für Frauen und damit generell im Bereich der Nachtarbeit. Das möchte ich hier jetzt schon ankündigen, für das nächste Programm des Hauses im Herbst.

Dabei ist mir natürlich eines klar – das ist so wie bei der jetzigen Novelle, wie auch bei den anderen Maßnahmen, die getroffen werden –: Damit ein Gesetz hier beschlußfähig wird, ist es notwendig, auch Kompromisse zu schließen. Aber ich möchte nochmals betonen: sicher keine Kompromisse, die einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer gehen! (Beifall bei der SPÖ.)

Ebenfalls in mehreren Wortmeldungen wurde über die Maßnahmen diskutiert, die jetzt im Bereich der arbeitnehmerähnlichen Werkverträge und der freien Dienstverträge getroffen werden. – Ich habe es heute in der Fragestunde schon erklärt: Diese Maßnahme, die hier im April


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