Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 103

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Ich bringe deshalb dazu einen freiheitlichen Abänderungsantrag ein, der darauf abzielt, daß das Nachtarbeitsverbot für Frauen endlich zur Gänze aufgehoben wird. Dieser Abänderungsantrag lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Haupt, Haller, Madl zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Regelung der Arbeit in Backwaren-Erzeugungsbetrieben (Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996 – BäckAG 1996) und über Änderungen des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 und des Arbeitsruhegesetzes (177 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (300 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

1. Der Titel lautet: "Bundesgesetz, mit dem das Bäckereiarbeitergesetz geändert wird".

2. Der Text lautet:

"Das Bäckereiarbeitergesetz, BGBl. Nr. 69/1995, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 232/1978, wird wie folgt geändert:

1. § 9 lautet:

,§ 9. Den Dienstnehmern ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf aufeinanderfolgenden Stunden zu gewähren.‘

2. Nach § 21 wird folgender § 22 angefügt:

,§ 22. § 9 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. XXX/1996 tritt mit 1. September 1996 in Kraft.‘"

*****

(Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.17

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der soeben vorgetragene Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gatterer. – Bitte sehr.

15.17

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich möchte mich nach den vielen Vorrednern und Vorrednerinnen ausschließlich mit dem Bäckereiarbeiter/innengesetz beschäftigen. Es ist wirklich – und da muß ich meiner Vorrednerin von der freiheitlichen Fraktion recht geben – ein leidiges Thema, das zumindest so lange, solange ich hier im Hause bin, immer wieder diskutiert wird.

Ich sehe im Bäckereiarbeiter/innengesetz zumindest einen ersten Schritt in die Richtung, daß man das Nachtarbeitsverbot für Frauen aufhebt. Es war wirklich unerträglich und unverständlich, daß es in der Vergangenheit gelernten Bäckerinnen untersagt war, ihren Beruf auszuüben, denn es stand im Gesetz, zwischen 20 Uhr und 5 Uhr gilt das Nacharbeitsverbot für Bäckerinnen. Dieses Nachtarbeitsverbot hinderte Bäckerinnen daran, ihren Beruf auszuüben.

Es ist ein positiver zeitgemäßer Schritt – leider nur ein erster Schritt –, und ich hoffe, daß damit die Türe aufgemacht und endlich das Nachtarbeitsverbot auch für andere Kolleginnen aufge


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