Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 102

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Ein Beispiel ist die Ausgleichszulage. Hier startet man den Versuch einer Eindämmung von Mißbrauch. Aber es wird bei diesem Versuch bleiben. Denn wenn eine Kollegin Silhavy es nach wie vor als opportun empfindet, zu sagen, Freiheitliche seien ausländerfeindlich, nur weil sie verlangen, daß Ausländer, die nur zwei oder drei Jahre in Österreich gearbeitet haben, keinen Anspruch auf Ausgleichszulage haben sollen, vor allem dann nicht, wenn sie im Ausland leben und das Geld dort auch ausgeben, dann muß ich sagen, da versteht Sie der Bürger nicht. Denn ihm wird das Anspruchsdenken vorgeworfen, den Ausländern gesteht man es zu. Das ist nämlich keine Versicherungsleistung, sondern das ist eine Fürsorgeleistung! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Nun zum Antrag 226/A, der von mir eingebracht wurde, und zwar zum zweiten Mal eingebracht wurde und der eine ganz klare, einfache, logische Schlußfolgerung in dem Sinn bedeutet, daß ja immer wieder flächendeckende Kinderbetreuungseinrichtungen gefordert werden, und zwar von allen Seiten und von allen Parteien. Alle Parteien bekennen sich ja anscheinend auch zu den Tagesmüttern.

Eine unbedingt notwendige Voraussetzung dafür wäre jedoch die Anerkennung von Tagesmüttern oder -vätern als Beruf und die sozialrechtliche Absicherung. Das gesteht man den Tagesmüttern aber nach wie vor nicht zu. Das wäre ganz einfach im § 4 Abs. 3 Z 3 des ASVG zu lösen, indem man die Tagesmütter und Tagesväter den Hauslehrern als Nachsatz anhängt.

Zum zweiten Mal wurde dieser Antrag abgelehnt, obwohl in der Zwischenzeit bereits ein Gutachten von Herrn Universitätsprofessor Tomandl vorliegt, der diese Möglichkeit auch als richtig empfindet, und in der Stellungnahme zum Sozialrechts-Änderungsgesetz das Amt der Salzburger Landesregierung auch diese Regelung angeregt hat. Trotzdem wird der freiheitliche Antrag wieder abgelehnt, obwohl ja ganz klar und offensichtlich ist, daß die Tagesmütter-Aktion forciert werden müßte, weil Kinderbetreuung durch Tagesmütter nach der Eigenbetreuung durch die Eltern auf jeden Fall die zweitbeste ist: erstens, weil sie dem Kindeswohl am meisten dient, und zweitens, weil sie für berufstätige Eltern eine möglichst flexible Art von Betreuung darstellt.

Daß ein Erfolg dieser Einrichtung davon abhängt, endlich einmal gesetzliche Regelungen dafür zu treffen, das scheinen die Politiker der Regierungsparteien bewußt an sich vorbeigehen zu lassen.

Wenn Frau Kollegin Silhavy im Ausschuß gesagt hat, da könne man nicht zustimmen, denn da müßte ja zuerst einmal die Ausbildung geregelt sein, dann muß ich mich schon fragen, ob sie sich überhaupt einmal mit dieser Thematik befaßt hat. Denn es werden derzeit bereits Tagesmütter ausgebildet, nur ist es länderweise geregelt. Es hätte Sie aber auch niemand davon abgehalten, diesbezüglich eine bundesweite Regelung vorzuschlagen. Das eine schließt das andere nicht aus.

Wir werden uns auf alle Fälle nicht entmutigen lassen und diesen Antrag immer wieder einbringen.

Nun noch ganz kurz zur Regierungsvorlage zum Bäckereiarbeiter/innengesetz. Seit Jahrzehnten wird in Österreich dieses unsinnige Nachtarbeitsverbot für Frauen aufrechterhalten. Das hätte spätestens mit dem EU-Beitritt fallen müssen. Es hat ja in der Zwischenzeit massive Proteste gerade aus der Branche der Bäckereiarbeiterinnen gegeben, und zwar nicht nur von gelernten Bäckerinnen, sondern vor allem auch von Frauen, die dort beispielsweise im Versand beschäftigt sind.

Ich selbst habe dazu im Jahre 1993 eine Petition eingebracht, die wieder abgelehnt wurde. Meine Vorredner Peter und Madl haben ja schon ausdrücklich darauf hingewiesen, daß diese Vorlage weder den Intentionen der Fauen noch der Bäckereien entspricht, weil sie Industriebetriebe bevorzugt und Kleinbetriebe benachteiligt. Sie entspricht aber anscheinend den Vorstellungen der Gewerkschaft. – Österreichische Gesetze werden anscheinend immer nur entsprechend den Vorstellungen der Gewerkschaft gemacht.


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