Dringliche Anfrage
1. Sind Sie bereit, jede weitere Einschränkung beziehungsweise die Aufgabe der Neutralität vom Ergebnis einer Volksabstimmung, wie es ebenfalls SPÖ-Spitzenkandidat für die Europawahlen Hannes Swoboda gefordert hat, abhängig zu machen?
2. In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Neutralitätsgesetzes (598 der Beilagen VII. GP) heißt es ausdrücklich: "Der Gesetzesbefehl der Vorlage richtet sich auch an die vollziehende Gewalt und insbesondere an die Bundesregierung".
a) Sind Sie daher bereit, gegen alle Spekulationen von Regierungsmitgliedern über einen NATO- oder WEU-Beitritt aufzutreten?
b) Werden Sie in Zukunft sicherstellen, daß alle Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere in Zusammenhang mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik in den Institutionen der EU, diesem Gesetzesbefehl Folge leisten?
3. Schließen Sie sich der Überzeugung an, daß der nationale Konsens über das Ziel eines atomfreien Europas selbstverständlich die Forderung mit einschließt, alle Atomwaffen zu beseitigen, und dieser nationale Konsens jedenfalls einen Beitritt zu einem nuklearbewaffneten Militärbündnis ausschließt?
4. Nach einer Studie des Pentagons müßten die potentiellen Neumitglieder der NATO, Polen, Tschechien und Ungarn, bis ins Jahr 2010 124 Milliarden Dollar investieren, um ihre Armeen auf NATO-kompatible Waffensysteme umzustellen. Halten Sie eine solche horrende Aufrüstung in Europa und die daraus folgende wirtschaftliche Belastung für die Europäische Integration und eine friedliche und demokratische Entwicklung dieser Länder für verantwortbar?
5. Sind Sie bereit – insbesondere vor dem Hintergrund von Budgetkrise und Arbeitslosigkeit –, die Kosten offenzulegen, die durch einen Beitritt zur NATO oder WEU dem österreichischen Steuerzahler erwachsen würden?
6. Zielen Ihre jüngsten Aussagen im Hinblick auf die Prüfung einer Liberalisierung des österreichischen Kriegsmaterialiengesetzes darauf ab, die marode österreichische Rüstungsproduktion auszuweiten und in den sich neuformierenden westeuropäischen Rüstungsmarkt einzubinden?
7. Bei der 9. Tagung der Regierungsbeauftragten am 6. Juni 1996 wurde im Hinblick auf die Frage der Entscheidungsfindung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU von den anderen neutralen EU-Mitgliedern Schweden und Finnland die Beibehaltung einer Vetomöglichkeit gefordert. Österreich hat sich mit dieser Frage für Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit ausgesprochen. Wie soll mit qualifizierter Mehrheit und ohne Vetorecht in der GASP den verfassungs- und völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs zur immerwährenden Neutralität entsprochen werden?
8. Sind Sie bereit, die sich aus den bestehenden Einstimmigkeitsregeln ergebenden Möglichkeiten in Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik bei der Regierungskonferenz dazu zu nutzen, ein tatsächliches System kollektiver Sicherheit unter der Oberhoheit von UNO und OSZE anzusteuern, anstatt NATO und WEU als Rahmen für eine militärisch ausgerichtete europäische Sicherheitspolitik hinzunehmen?
In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung dieser Anfrage zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlangt.
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Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Frau Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander erhält als erste Fragestellerin zur Begründung der Anfrage nach § 57 Abs. 1 der Geschäftsordnung das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.