Beginn der Sitzung: 9 Uhr
Vorsitzende:
Präsident Dr. Heinz Fischer , Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser , Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder.*****
Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich darf Sie herzlich begrüßen und eröffne pünktlich die 36. Sitzung des Nationalrates.
Für den heutigen Sitzungstag verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Ing. Maderthaner und Schöll.
Fragestunde
Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir beginnen um 9 Uhr mit der Fragestunde.
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich komme zur 1. Anfrage des Abgeordneten Prinzhorn (Freiheitliche) an den Herrn Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten. (Rufe: Er ist noch nicht da!) – Das ist im Moment noch nicht möglich.
Die zweite Anfrage stellt Abgeordneter Dr. Heindl (SPÖ). Ich bitte ihn, die Frage zu formulieren. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Kurt Heindl: Herr Bundesminister! Seit 1. Jänner 1995 ist Österreich Mitglied der EU. Meine Frage lautet:
Welche Auswirkungen haben sich durch die Übernahme des EU-Außenhandelsregimes für den österreichischen Außenhandel ergeben?
Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Johann Farnleitner: Herr Abgeordneter! Wegen der Grundsätzlichkeit Ihrer Frage möchte ich etwas ausführlicher darauf antworten.
Zum ersten zu unserem Handel mit den wichtigsten Binnenmarktländern. Wir haben zwar keine offiziellen Statistiken, wissen aber aufgrund von Statistiken, die wir aus den EU-Mitgliedstaaten erhoben haben, daß es tatsächlich zu einem entschiedenen Anstieg der Exporte in die Länder der Europäischen Union kam, wobei vor allem auffallend ist, daß sich die Zahl der Exporteure fast verdreifacht hat. Man kann nicht nur von Exporteuren sprechen, sondern vielmehr von Lieferanten und Beziehern aus dem Binnenmarkt.
Das ist die praktische Entwicklung des Marktes. Viel wichtiger scheint mir doch auch zu überlegen – und das ist der Gegenstand Ihrer Frage –, welche rechtlichen oder positionsmäßigen Änderungen sich seit dem Beitritt ergeben haben.
Hinsichtlich des Handels mit Drittstaaten hatte Österreich die EU-Quoten und den gemeinschaftlichen Zolltarif zu übernehmen. Dies führte insgesamt zu einem Regime, das leider restriktiver ist als das bisher in Österreich gehandhabte. Umgekehrt hilft es uns aber, im Zusammenwirken mit liberalen Teilnehmerstaaten an der Europäischen Union auf ein insgesamt liberaleres Außenhandelsregime der EU zu dringen.