Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 59

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Da es dann bereits 2 Uhr früh war und weil es nicht möglich war, diese vier Punkte noch in dieser Woche auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen (Abg. Wabl: Sie sind eine Dreiviertelstunde zu spät gekommen!) , war wiederum von einem Oppositionsabgeordneten der Antrag gestellt worden, sie auf den Herbst zu vertagen, weil sowieso erst im Herbst im Plenum verhandelt worden wäre. (Abg. Wabl: Sie haben eine Dreiviertelstunde verspätet die Sitzung angefangen! Erzählen Sie da keine Märchen!)

Darüber ist abgestimmt worden, und die Mehrheit hat dann für die Vertagung auf den Herbst gestimmt. (Abg. Wabl: Sie haben eine Dreiviertelstunde zu spät angefangen!) Herr Abgeordneter Wabl, Sie waren es, der beide Anträge gestellt hat. (Abg. Dr. Graf: Wer hat denn die Mehrheit im Ausschuß?)

Aber nun – ich habe auch nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung – zum in Behandlung befindlichen Landwirtschaftsblock. Wir haben hier unter anderem eine AMA-Gesetz-Novelle zu beraten, ein Rebenverkehrsgesetz, ein Forstliches Saatgutgesetz und das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Tieren in der landwirtschaftlichen Tierhaltung – also sehr wichtige Bereiche.

Zur AMA-Gesetz-Novelle: Diese AMA-Gesetz-Novelle enthält eine Änderung der Aufbringung der Mittel für die Agrarmarketing. Bisher war es so, daß die Marketingbeiträge beim Händler umsatzbezogen einkassiert wurden. Das hat schlecht bis überhaupt nicht funktioniert, und aus diesem Grund wurde ein anderes System gesucht. Dieses System sieht nun vor, daß Flächenbeiträge für den Intensivobstbau und für den Gemüsebereich eingehoben werden, um damit auch wiederum Mittel für das Marketing für diese Produktionssparten zur Verfügung stellen zu können. Es ist nämlich in der jetzigen Zeit, wo wir uns im Binnenmarkt erst positionieren müssen, sowohl für die Verteidigung des Inlandsmarktes als auch für neue Märkte in den anderen europäischen Ländern notwendig, daß wir dafür Marketingmittel und das Marketing zur Verfügung haben.

Ein zweiter Abschnitt der AMA-Gesetz-Novelle betrifft das Landwirtschaftsgesetz. Im Europavertrag sind wir davon ausgegangen, daß das Umweltprogramm für Österreich insgesamt Mittel von 5,5 Milliarden Schilling erfordern würde. Erfreulicherweise haben sich die Bauern stärker als erwartet daran beteiligt, und es wurde deshalb im vergangenen Jahr auch hier im Plenum die Aufstockung dieser 5,5 Milliarden auf 7,4 Milliarden Schilling beschlossen. Für die nächsten Budgetjahre ging man von diesen 7,4 Milliarden aus, und es sind auch im heurigen Jahr sowie im Budget 1997 bereits diese Mittel vorgesehen.

Die Anmeldungen im vergangenen Herbst und im heurigen Frühjahr haben aber ergeben, daß das heurige Umweltprogramm bereits 8,4 Milliarden Schilling erfordert. Diese 8,4 Milliarden für das heurige Jahr können noch durch Umschichtungen bedeckt werden, weil 1996 auch eine Umschichtungsermächtigung von 600 Millionen Schilling verankert war. Die Regelungen, die wir jetzt treffen, sind für das Jahr 1997, damit die Bauern beim Herbstanbau bereits für das Jahr 1997 planen und kalkulieren können, welche Förderungen sie aus dem Umweltprogramm erhalten werden.

Es gibt keine Kürzung für die tatsächlich begrünten Flächen, sondern hauptsächlich betrifft dies die Regelung der Fruchtfolgestabilisierung. Diese wird derzeit folgendermaßen finanziert beziehungsweise gefördert: Wer auf 15 Prozent seiner Ackerfläche im Herbst eine Zwischenfruchtbegrünung durchführt – sie muß mindestens drei Monate lang grün sein –, der erhält nicht nur für diese Fläche, sondern auch für die gesamte weitere Ackerfläche einen Betrag von 900 S, wer 25 Prozent begrünt, erhält 1 400 S, und wer 35 Prozent begrünt, 1 900 S.

Nach der neuen Regelung für das Jahr 1997 – nochmals sei klargestellt: nicht für das heurige Jahr! – wird der volle Beitrag für die tatsächlich begrünte Fläche bezahlt, aber für die gesamte restliche Ackerfläche wird er auf die Hälfte reduziert. Das ist nämlich auch ein Punkt, der von der EU immer sehr skeptisch gesehen worden ist, daß wir die gesamte Ackerfläche herangezogen haben, auch dort, wo keine Begrünungsmaßnahmen durchgeführt wurden.


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