Dann geht es in dieser Diktion weiter, und schlußendlich heißt es dann – ich will das nicht alles vorlesen –: So wirft ein überzogener Tierschutz schließlich die Frage auf: Wer schützt unsere Tierhalter, sprich Bauern, vor solch unrealistischen und praxisfremden Vorstellungen?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man die Bestrebungen der Leute, die das Volksbegehren unterzeichnet beziehungsweise initiiert haben, kennt, dann weiß man, daß es ihnen wirklich nur um die Tiere geht, um eine entsprechende Verbesserung im Bereich der Tierhaltung und um die Einsetzung von Tieranwälten, die den Tieren notfalls auch zu ihrem Recht verhelfen können.
Genau in dieses Strickmuster, meine sehr geehrten Damen und Herren, paßt auch das Verhalten der ÖVP-Fraktion im Zusammenhang mit diesem Tierschutzvolksbegehren und beim Bemühen um ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz. Da man im Zusammenhang mit dem Tierschutzgesetz und mit Aussagen wie, man wolle kein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz, unter Druck gekommen ist und da man bundeseinheitliche Regelungen, wie etwa in der Schweiz, abgelehnt hat, hat man rasch einen Entschließungsantrag betreffend die Verbesserung der Tierschutzstandards – wie man ihn genannt hat – alibimäßig eingebracht. Diese Anträge und das Tierschutzvolksbegehren wurden jetzt zur Behandlung einem Unterausschuß zugewiesen, so nach dem Motto: Zeit gewonnen, oder: Kommt Zeit, kommt Rat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seien Sie versichert: Wir Freiheitlichen werden jedenfalls dafür sorgen, daß diese Problematik nicht auf die lange Bank geschoben wird! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist, wie gesagt, schon bezeichnend! Ich möchte Ihnen einige Teile dieses ÖVP-Entschließungsantrages vorlesen, und zwar weil er so symptomatisch für das Verhalten dieser ÖVP ist, und zwar für ein gespaltenes Verhalten nicht nur beim Tierschutz, sondern auch bei den anderen heute hier bereits angesprochenen Problemen.
Es heißt da nämlich: In Anbetracht des hohen Tierschutzbewußtseins der österreichischen Bevölkerung – es wird also sehr hochtrabend begonnen – treten die unterzeichneten Abgeordneten dafür ein, daß die zentrale Zielsetzung dieses Volksbegehrens, die Verbesserung des Tierschutzes, sowohl in Österreich als auch in der Europäischen Union energisch vorangetrieben wird. – Was immer das in dem Zusammenhang heißen soll.
Es geht dann weiter: Für den Bereich der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung haben sich die Bundesländer 1995 nach der – von mir bereits angesprochenen – 15a-Vereinbarung zu einheitlichen gemeinsamen Standards verpflichtet. – Und dann heißt es sinngemäß weiter, diese Standards seien ohnehin gut und ohnehin schon besser als in manchen anderen Ländern der EU, und daher bräuchte man eigentlich in diesem Bereich überhaupt nichts zu tun. Man will eigentlich den Tierschutz eher auf die Haustierhaltung beschränken. Dazu heißt es: ... sollen geeignete Maßnahmen und hohe Standards im nichtlandwirtschaftlichen Bereich, etwa im Hinblick auf eine Vereinheitlichung der Strafausmaße, strenge Regelungen für die Haus- und Heimtierhaltung, für die Pelztierhaltung und für die Tiertransportfragen – die weitestgehend ohnehin schon gelöst sind –, beschlossen werden.
Das heißt, die landwirtschaftliche Tierhaltung will man komplett ausklammern. Nur dort nichts anrühren! Im Bereich der Heimtierhaltung, der Kleintierhaltung kann man sich schon vorstellen, daß ein bißchen etwas gemacht werden könnte. Eine Kompetenzverlagerung der Tierschutzangelegenheiten von den Ländern zum Bund wird aus Tierschutzüberlegungen als nicht zweckdienlich, wie es hier heißt, erachtet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer so wie ich die mangelhaften Landestierschutzgesetze mit ihren sehr unterschiedlichen, oft sehr mangelhaften Regelungen kennt, der weiß, daß es höchst an der Zeit ist, bundeseinheitliche Normen, bundeseinheitliche Mindeststandards zu beschließen, um die Tiere auf Länderebene gleichzustellen.
Derzeit ist es so, daß manche Tiere vor allem deswegen leiden müssen, weil sie in einem Bundesland leben, leben müssen oder gehalten werden, wo die entsprechenden Regelungen für sie