tigte Gründe, die diese Abgaben als durchaus EU-konform erscheinen lassen. Und im übrigen besteht keine Veranlassung, in diesen Belangen tätig zu werden, solange nicht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vorliegt.
Sie sagen in Ihrer Anfragebegründung, daß die österreichische Mehrwertsteuer zu hoch sei. – Mit dem Mehrwertsteuersatz von 20 Prozent liegt Österreich im Mittelfeld der EU-Staaten. Abgesehen von der derzeitigen Budgetsituation, die – ich muß das sagen – derzeit keine Senkung der Mehrwertsteuersätze erlaubt, ist auch die Bestrebung der Europäischen Union hervorzuheben, die Mehrwertsteuersätze schrittweise zu harmonisieren. Erst gestern hat der für Steuern zuständige Kommissar Professor Mario Monti ein Programm einer schrittweisen Annäherung der Mehrwertsteuersätze vorgestellt. Das heißt, eine isolierte Vorgangsweise in Österreich, eine isolierte Senkung wäre in diesem Umfeld überhaupt nicht zielführend und überhaupt nicht zweckmäßig.
Zu den Geschäftsessen, die Sie in Ihrer Anfrage ansprechen, teilt das Finanzministerium weiters mit, daß die derzeitige Regelung im Bereich der Geschäftsessen, wonach eine weitaus überwiegend der Werbung dienende Bewirtung nur zur Hälfte abzugsfähig ist, sachgerecht erscheint – das Finanzministerium erachtet diese Lösung als sachgerecht – und daher beibehalten werden sollte.
Was die Erlassung einer Pauschalierungsverordnung im Bereich der Gastronomie und Beherbergung anlangt, wurde vom Finanzministerium schon mehrfach Gesprächsbereitschaft signalisiert. Es ist aber noch nicht gelungen, das muß ich sagen, ein Modell zu erarbeiten, das lediglich administrative Erleichterungen bringt und nicht zu einer reinen Steuerermäßigung führt. Der Finanzminister hat diesen Aspekt natürlich sehr genau zu beachten: Ein solches Modell ist ja für den Finanzminister nur dann akzeptabel, wenn es die durch Mitnahmeeffekte bewirkten Steuerausfälle möglichst gering hält. Eine sachgerechte Pauschalierung hat sich in diesem Bereich auch deshalb als so schwierig erwiesen, weil gerade diese Branche eine besonders ausgeprägte Inhomogenität zeigt.
Zur Frage 8:
Die Maßnahmen des Strukturanpassungsgesetzes 1996 treffen alle Einkunftsarten und Bevölkerungsgruppen möglichst gleichmäßig. Die Einführung von steuermindernden Sonderregelungen für einzelne Branchen auf dem Gebiet der Ertragssteuern und der Umsatzsteuer würde daher kaum Akzeptanz finden.
Zu den Fragen 11 bis 22, 24, 26 und 27:
Meine Damen und Herren! Gespräche mit Geldinstituten mit dem Ziel, kurzfristige Kredite in langfristige zu verwandeln, erscheinen mir durchaus sinnvoll, und ich meine, daß solches auch im Interesse der kreditgewährenden Banken liegen müßte, weil dadurch auch die Dauerhaftigkeit der betroffenen Geschäftsverbindungen gesichert würde. Aber als Bundesregierung auf die Reduzierung der Zinssätze bei bestehenden gegenständlichen Kreditverhältnissen hinzuwirken, erscheint mir doch deshalb problematisch, als darüber in erster Linie die Banken beziehungsweise die Banken und ihre Kunden in gemeinsamen Verhandlungen selbst entscheiden müssen.
Und im übrigen: Da die Tourismuswirtschaft durch eine ungenügende Eigenkapitalausstattung gekennzeichnet ist, erscheint ja vor allem eine Verbesserung der Eigenkapitalausstattung vordringlich. (Abg. Mag. Stadler: Wie machen Sie das?) Kommt schon! – Wie der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten mitteilt, ist derzeit eine Umstellung des Förderwesens in Richtung Beteiligungskapital und Umschuldungsmodelle in Planung, und zwar sehr konkret in Planung über die damit beschäftigten Spezialkreditinstitute. Außerdem werden verschiedene Modelle für Klein- und Mittelunternehmungen geprüft, und ich halte es darüber hinaus für erforderlich, daß die Förderungskriterien stärker als bisher an qualitativen Aspekten auszurichten sind.