Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag , der Nationalrat wolle dem dem schriftlichen Ausschußbericht angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Ich berichte weiters über die Regierungsvorlage (48 der Beilagen): Bundesgesetz betreffend Veräußerung des Bundesanteils an der Österreichischen Weinmarketingservicegesellschaft m.b.H.
Gesellschafter der im Jahr 1986 gegründeten Österreichischen Weinmarketingservicegesellschaft m.b.H. ist unter anderem die Republik Österreich mit einer Stammeinlage von 510 000 S.
Durch das im Entwurf vorliegende Gesetz soll dem Bundesminister für Finanzen die Ermächtigung zur Veräußerung von Bundesvermögen im Sinne des Artikels 42 Abs. 5 B-VG erteilt werden.
Der Finanzausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. Juli 1996 in Verhandlung gezogen und den in der Regierungsvorlage enthaltenen Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag , der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (48 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Ich berichte weiters über die Regierungsvorlage (129 der Beilagen): Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat Veräußerungen von für Bundeszwecke entbehrlichen Liegenschaften in Salzburg, Steiermark und Wien beantragt.
Der Finanzausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. Juli 1996 in Verhandlung genommen.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltende Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag , der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (129 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Ich berichte weiters über den Antrag 56/A der Abgeordneten Mag. Helmut Peter betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957 geändert wird.
Der Finanzausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. Juli 1996 in Verhandlung gezogen.
Bei der Abstimmung fand der Antrag 56/A nicht die Mehrheit des Ausschusses.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag , der Nationalrat wolle den schriftlichen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Weiters berichte ich über den Antrag 54/A (E) der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend Senkung der Kammerumlagen.
Der Finanzausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. Juli 1996 in Verhandlung gezogen.
Bei der Abstimmung fand der Antrag 54/A (E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag , der Nationalrat wolle den schriftlichen Bericht zur Kenntnis nehmen.