Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 244

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Weiters berichte ich über den Antrag 214/A der Abgeordneten Dipl.-Vw. Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem eine Abgabe auf die Lieferung und den Verbrauch elektrischer Energie eingeführt wird (Elektrizitätsabgabegesetz), geändert wird (Art. 60 Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl. Nr. 291/1996).

Der Finanzausschuß hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 3. Juli 1996 in Verhandlung gezogen.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 214/A nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag , der Nationalrat wolle den schriftlichen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Weiters berichte ich über den Antrag der Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Devisengesetz geändert wird.

Der Finanzausschuß hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 3. Juli 1996 in Verhandlung gezogen und diesen mit Mehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag , der Nationalrat wolle dem dem schriftlichen Ausschußbericht angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Schlußendlich berichte über den Antrag 257/A der Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit das Scheidemünzengesetz geändert wird.

Der Finanzausschuß hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 3. Juli 1996 in Verhandlung gezogen und diesen mit Mehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag , der Nationalrat wolle dem dem schriftlichen Ausschußbericht angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke vielmals, Herr Berichterstatter.

Frau Abgeordnete Hagenhofer berichtet jetzt zu den Punkten 19, 25 und 27.

Berichterstatterin Marianne Hagenhofer: Herr Präsident! Ich setze die Berichterstattung fort und bringe den Bericht über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird.

Mit der vorliegenden ersten größeren Novelle zum Bankwesengesetz sollen vor allem jene EU-Rechtsakte im Bankenbereich, die seit Abschluß des EWR-Abkommens beschlossen wurden, in die österreichische Rechtsordnung übernommen werden.

Der Finanzausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. Juli 1996 in Verhandlung genommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag , der Nationalrat wolle dem dem schriftlichen Ausschußbericht angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Ich berichte weiters über den Sechsten Bericht des Bundesministeriums für Finanzen gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1986 betreffend die Gebarung des Katastrophenfonds in den Jahren 1993 und 1994 (III-2 der Beilagen).

Der Finanzausschuß hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 3. Juli 1996 in Verhandlung gezogen.


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