Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 245

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Sechsten Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1986 betreffend die Gebarung des Katastrophenfondsgesetz in den Jahren 1993 und 1994 zur Kenntnis nehmen.

Schlußendlich bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (25 der Beilagen): Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen.

Der Finanzausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. Juli 1996 in Verhandlung genommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag , der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (25 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Frau Berichterstatterin für die Berichte.

Ich darf nunmehr zum Punkt 21 Frau Abgeordnete Huber bitten.

Berichterstatterin Anna Huber: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage in 132 der Beilagen. Es geht um die Änderung des Verbrauchsteuergesetzes 1996 und Verfahrensvereinfachungen und Erleichterungen und um Anpassungen an diverse EU-Richtlinien.

Der Finanzausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. Juli 1996 in Verhandlung genommen und hat den in der Regierungsvorlage enthaltenen Gesetzentwurf unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages der Abgeordneten Nowotny und Auer mit Mehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag , der Nationalrat wolle dem dem schriftlichen Ausschußbericht angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Frau Berichterstatterin.

Abgeordneter Kaufmann berichtet zu den Punkten 23, 32, 37, 38 und 40 der Tagesordnung. – Bitte sehr.

Berichterstatter Mag. Herbert Kaufmann: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird.

Der Finanzausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. Juli 1996 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuß hat den in der Regierungsvorlage enthaltenen Gesetzentwurf unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny und Dkfm. Dr. Günter Stummvoll einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratung erstellt der Finanzausschuß somit den Antrag , der Nationalrat wolle dem dem schriftlichen Ausschußbericht angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Ich bringe weiters den Bericht über den Antrag 44/A (E) der Abgeordneten Mares Rossmann und Genossen betreffend Abschaffung der Getränkesteuer.

Der Finanzausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. Juli 1996 in Verhandlung gezogen.

Bei der Abstimmung fand der Antrag nicht die Mehrheit des Ausschusses.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite