Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 267

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auch zu sagen – die Verbrauchssteuerverwaltung abzuändern, beziehungsweise aus dem Bereich des Finanzministeriums auszugliedern.

Begründung dafür: Mit der Integration Österreichs in die Europäischen Union ist natürlich auch das sogenannte Produktionsmonopol für Alkohol zu liberalisieren. Die Gesetzesänderung sieht daher vor, daß die Inlandsbedarfsregelung vom Bund ausgegliedert wird und die Aufgaben den Herstellern selbst übertragen werden. In diesem Zusammenhang werden auch Finanzmittel für Strukturverbesserungen im Bereich der Landwirtschaft bis zum Jahr 2000 – und das ist notwendig zu sagen – in degressiver Zuteilung sinnvoll gesehen. Ich bitte Sie, diesen Gesetzesänderungen Ihre Zustimmung zu erteilen.

11.50

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Apfelbeck. – Bitte, Frau Abgeordnete.

11.50

Abgeordnete Ute Apfelbeck (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wohin das Versagen der Bankenaufsicht führen kann, das haben die BHI-Sparer in der Steiermark am eigenen Sparbuch erlebt. Allerdings, einige der Geschädigten konnten mit dem Masseverwalter ein Arrangement treffen und ihre Sparguthaben mit ihren Schulden gegenverrechnen. Dadurch ist allerdings die Auszahlungsquote der restlichen Geschädigten verringert worden.

Ein Großkaufhaus war durch den Bankenkonkurs der BHI zwei Tage lang zahlungsunfähig. Am 20. Juni 1996 hat in Wien der Prozeß einiger BHI-Sparer gegen die Republik Österreich begonnen. Einige dieser BHI-Sparer konnten den Gerichtsweg beschreiten, die Masse der Geschädigten kann es leider aus finanziellen Grünen nicht.

Aber der Skandal daran ist, daß von der Finanzprokuratur der Antrag gestellt wurde, daß die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden soll. Dieses Ansinnen wurde dann Gott sei Dank vom Richter abgewiesen. Aber allein das Ansinnen ist ein Skandal! Die Betroffen wollte man ausschließen, die Betroffenen sollten einfach nicht erfahren, daß hier die Bankenaufsicht versagt hat. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Deshalb stellen wir folgenden

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Apfelbeck, Rossmann, Mag. Trattner und Kollegen betreffend Privatisierung der Bankenaufsicht

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert

1) Vorbereitungen dafür zu treffen, daß die Bankenaufsicht aus dem Bundesministerium für Finanzen ausgegliedert und eine weisungsfreie Aufsicht für Banken und Börsen geschaffen wird sowie eine Novelle des Bankwesengesetzes vorzulegen, die diesem Umstand und der angeführten Rechnungshofkontrolle in allen Punkten Rechnung trägt;

2) Unvereinbarkeitsbestimmungen im BWG zu normieren, die das Bekleiden von entscheidungstragenden Doppelfunktionen beim Kreditgeber einerseits und beim Kreditnehmer andererseits einschränken;

3) § 93 BWG dahin gehend zu ändern, daß die Wertgrenze für die Einlagensicherung spürbar erhöht und die Auszahlungsfrist im Insolvenzfall einer Bank verkürzt wird.

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