Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 287

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Abweichend zu Abs. 4 hat der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie den Bescheid unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Monaten nach Einlangen der Unterlagen beim Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie, zu erlassen."

4. In der Z 46 wird in § 45 folgender Abs. 14 angefügt:

"(14) bis zum Inkrafttreten einer Verordnung gemäß § 2 Abs. 5 gilt die Verordnung über die Festsetzung gefährlicher Abfälle, BGBGl. Nr. 49/1991, als Bundesgesetz."

5. In der Z 47 wird im Art. VIII der Verweis "§ 45 Abs. 5, 7, 8, 10, 12 und 13" ersetzt durch § 45, Abs. 5, 7, 8, 10 und 12 bis 14."

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Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Schweitzer: Das ist die Bestätigung, welcher Pfusch das ist!)

13.09

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.09

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zu den vielen Anträgen, die heute unter einem verhandelt werden und die den Abgeordneten Schweitzer zu Recht noch immer aufregen (anhaltende Zwischenrufe des Abg. Mag. Schweitzer ), was mich aber jetzt deshalb gleich aufregen wird, weil die Aufmerksamkeit darunter leidet. (Abg. Mag. Schweitzer: Du hast recht!) Danke schön. Mehr will ich gar nicht.

Ich möchte zuerst auf den Ozonbereich eingehen. Der sehr umfassende Entschließungsantrag der Regierungsparteien zu den Möglichkeiten, die Vorläufersubstanzen für die Ozonbildung zu vermindern, ist ein sehr detaillierter. Er ist aber in seiner Detailliertheit nur ein Ersatz für die vergebene Chance, die mit dem Unterausschuß, den wir in der letzten Legislaturperiode eingerichtet haben und der leider durch die vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr arbeiten konnte, bestanden hat. Weil er aber nur einen Ersatz darstellt und weil er so detailliert ist, meine ich, daß der Herr Bundesminister für Umwelt von sich aus etwas unternehmen könnte. Er könnte beispielsweise an besonders belasteten Tagen ein Verbot für den Betrieb von Rasenmähern zu erlassen.

Es ist nämlich im Entschließungsantrag enthalten, daß der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie den Betrieb von Rasenmähern mit fossilen Brennstoffen an besonders belasteten Tagen untersagen darf. Das ist – noch einmal – eine Maßnahme, die in ihrer Gesamtheit wohl nicht besonders viel zur Reduktion der Vorläufersubstanzen beitragen wird und die der Herr Bundesminister sicher auch von sich aus erkannt hätte, auch wenn das Hohe Haus eine diesbezügliche Äußerung nicht gemacht hätte.

Ich meine daher, es wäre sinnvoll gewesen, wenn wir noch einmal einen Anlauf gestartet hätten, den nicht mehr existierenden Unterausschuß des Umweltausschusses wieder zu installieren, und uns über den größeren Rahmen Gedanken gemacht hätten.

Wie gesagt, dieser Antrag ist nach unserem Dafürhalten, so positiv die einzelnen Maßnahmen auch sein mögen, in seiner Gesamtheit nur ein Feigenblatt, das verdecken soll, daß man den Unterausschuß des Umweltausschusses nicht mehr installiert hat, womit uns eigentlich die Möglichkeit genommen worden ist, zu einer umfassenderen Regelung zu finden.

Meine Damen und Herren! Der zweite sehr wichtige, auch schon angeschnittene Bereich ist der des Abfallwirtschaftsgesetzes. Unmittelbar vor einer Sitzung des Umweltausschusses haben wir einen sehr umfangreichen Abänderungsantrag bekommen, der in seiner Detailliertheit und sei


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