Mehrwegquoten entsprechende Anreize bieten und auch entsprechende Vorgaben machen, um bei Mineralwasser und auch bei anderen Getränken sehr hohe Mehrweganteile sicherzustellen.
Frau Abgeordnete Langthaler! Eines sage ich Ihnen dann schon noch, wenn Sie meinen, die Verpackungsverordnung wäre der Wegbereiter der Müllverbrennung: ganz und gar nicht! Das hat nichts miteinander zu tun. Das sollten Sie besser wissen.
Es ist aber richtig – das hat Herr Abgeordneter Keppelmüller ausgeführt –, daß die Deponie-Verordnung, die vor ziemlich genau einem halben Jahr nach langen Vorbereitungsarbeiten von mir erlassen werden konnte, eine Weichenstellung für Österreich bringt, die nur mehr die Deponierung von Abfällen erlauben wird, die entsprechend vorbehandelt sein werden. Keppelmüller hat das sehr schlüssig ausgeführt. Aus heutiger Sicht wird es in vielen Fällen und in der überwiegenden Zahl die Verbrennung von Müll sein müssen, um eben eine entsprechende Inertisierung von Abfall zu gewährleisten. Aber wenn sich die mechanisch-biologischen Verfahren – aus heutiger Sicht sieht es allerdings nicht so aus – entsprechend entwickeln, dann wissen Sie, Frau Abgeordnete Langthaler, sehr genau, daß wir auf Basis der Heizwertvorgabe in der Deponie-Verordnung genau dort die Türe offengelassen haben, um eben nicht zu einer Monopolisierung der Müllverbrennung zu kommen, um auch alternative Verfahren mit der Voraussetzung der gleichen Zielerreichung zuzulassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Langthaler sieht auch den Wettbewerb nicht, der durch die getroffenen Maßnahmen im Bereich der AWG-Novelle und im Bereich der Verpackungsverordnung, die darauf aufbauen wird, kommt. Das ist ebenfalls aus meiner Sicht nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern ganz im Gegenteil. Wir machen mit Ausnahme des haushaltsnahen Bereiches durch die getroffenen Maßnahmen sehr wohl für den Wettbewerb auf. Während es im haushaltsnahen Bereich gar nicht anders geht, als ein monopolartiges Sammelsystem zu akzeptieren, zu gewährleisten, wenn auch mit Preisaufsicht – darauf komme ich dann noch kurz zu sprechen –, werden wir im gewerblichen Bereich in Zukunft mehrere Systeme haben, die untereinander im Wettbewerb stehen und daher sowohl von der Effizienzseite als auch von der Kostenseite für die Inanspruchnahme dieser Systeme Vorteile gegenüber dem heutigen Zustand bieten werden.
Ich sage Ihnen jetzt noch eines: Durch die Festlegung auf das sogenannte Anfallstellenprinzip werden wir es insbesondere größeren gewerblichen Anfallstellen in Zukunft ermöglichen, sich im wahrsten Sinne des Wortes um ihren eigenen Verpackungsmüll zu kümmern, eben nicht mehr quasi zwangsläufig die Dienste eines Systems in Anspruch zu nehmen. Hier haben wir sehr wohl sehr viel an neuen Wettbewerbselementen eingeführt, sowohl im Rahmen der AWG-Novelle als auch durch die nachfolgende Novelle der Verpackungsverordnung, die ich plane spätestens mit 1. Oktober in Kraft setzen zu können. (Zwischenruf des Abg. Mag. Schweitzer. )
Herr Abgeordneter Barmüller hat kritisiert, daß der Abänderungsantrag zur AWG-Novelle nicht rechtzeitig eingetroffen wäre. Der Herr Abgeordnete ist nicht mehr da. Ich habe ihm das auf kurzem Wege schon gesagt. Wir haben uns bemüht, diesen Abänderungsantrag noch gestern spätabends den Klubs zur Verfügung zu stellen. Es ist auch nicht zutreffend, daß von Amts wegen nicht auch ein Verfahren zur Feststellung der Monopolartigkeit eines Sammel- und Verwertungssystems gewährleistet wäre, ganz im Gegenteil. Der Umweltminister hat von Amts wegen binnen drei Monaten ab Genehmigung eines Sammel- und Verwertungssystems eine etwaige Monopolartigkeit festzustellen und er hat auch bei Verdacht auf volkswirtschaftlich unangemessene Festlegung der Entgelte ein Aufsichtsverfahren einzuleiten.
Ich halte das für eine weitere gute Fortentwicklung des Abfallwirtschaftsgesetzes, weil eben unter Zurkenntnisnahme, daß es im haushaltsnahen Bereich auch in Zukunft eine Art Monopol geben wird, durch diese Mißbrauchsaufsicht gewährleistet sein wird, daß bei entsprechendem Mißbrauch, bei Verdacht auf einen derart vorliegenden Mißbrauch seitens der Behörde eingeschritten werden kann. Es wundert mich schon, Frau Kollegin Langthaler, daß Sie auf der einen Seite zwar die Kommission, die diesbezüglich zur Beratung des Umweltministers eingesetzt wird, ablehnen, aber dann drinnen sein wollen. Also entweder das eine oder das andere, beides geht aus meiner Sicht nicht. (Beifall bei der ÖVP.)