Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 354

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Leistung von einem Arzt nicht zweimal abgerechnet. Im Gegensatz zu anderen Spitälern dürfen im AKH im Ambulanzbereich Privatleistungen von den Abteilungschefs jedoch verrechnet werden. Wenn der Gesetzgeber das nicht will, muß dieser § 46, der das zuläßt, außer Kraft gesetzt werden.

Ein hochqualifizierter, sozialer und öffentlicher Ambulanzbetrieb mit Spitzenleistungen kann nicht kostendeckend arbeiten. Privatspitäler suchen sich die guten Risken aus, daher können sie ihre Leistungen kostendeckend bis gewinnbringend anbieten.

Nicht der Ambulanzfonds ist die Ursache der steigenden Ambulanzfrequenz, sondern die Sogwirkung der hohen Qualität. Früher wurden in den Spitälern der Bundesländer Ambulanzgelder und Leistungen aus dem Mutter-Kind-Paß den Ärzten als Privatgeld mit dem Verteilungsschlüssel 40 zu 60 zur Verfügung gestellt. Da bevorzuge ich eher einen Ambulanzfonds, der für den Klinikbedarf genützt wird.

Daß nur, wie von Mag. Haupt im Ausschuß behauptet, sechs Prozent Privatpatienten im AKH liegen, liegt an der hervorragenden ärztlichen und Hotelleistung, die allen Patienten zur Verfügung steht. Es ist daher für Privatpatienten interessanter, den als Ausgleich zustehenden Tagsatz zu lukrieren, als für eine Leistung zu bezahlen, die der Staat kostenlos zur Verfügung stellt. Sucht sich ein Patient jedoch einen bestimmten Arzt aus, dann legt dieser, wenn der Eingriff es verantworten läßt, den Patienten aus pekuniären Gründen lieber in eines der Privatspitäler in der Nachbarschaft des AKH. Bei Komplikationen wird der Patient sofort in das Haus der Spitzenmedizin transportiert und dort auf Kosten der Allgemeinheit teuer versorgt.

In bezug auf die zahlreichen Privatkonten der Kliniken gebe ich dem AKH-Bericht recht, sie müssen verringert und überschaubarer werden. Leistungen, die die öffentliche Hand erbringt, dürfen nicht auf Privatkonten umgeleitet werden.

Ich teile die Kritik bezüglich der Neuanschaffung von Geräten bei der Übersiedlung, möchte aber gleichzeitig ein Lob für die reibungslose, arbeitsintensive und rasche Übersiedlung aussprechen. Ein Forschungs- und Lehrspital muß auf dem allerneuesten Stand der Ausstattung sein, daher kommt es im AKH rascher zum Geräteaustausch als in anderen Krankenhäusern.

Ein gemeinsamer Personalplan von Bund und Gemeinde ist erstrebenswert. Am geeignetsten, um die Führung der Universitätskliniken optimal zu erfüllen, wäre eine eigene Betriebsgesellschaft für alle drei Universitätskliniken. So könnten unnötige, durch Doppelgleisigkeit entstehende Kosten vermieden und – humanitär vertretbar – die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden.

Gewinnbringend oder kostenneutral können Universitätskliniken ebensowenig wie Ministerien, Parlament, Schulen, Polizei, Feuerwehr oder der Rechnungshof arbeiten. Die erbrachten Leistungen sollen uns mit Stolz erfüllen. Dennoch müssen wir die Voraussetzungen für die vorgeschlagenen Verbesserungsmöglichkeiten schaffen.

Ich hoffe, daß wir alle dieses wunderbare Spital nur bei Besichtigungen kennenlernen. – Ich danke für das geduldige Zuhören oder Nichtzuhören und wünsche Ihnen allen einen schönen Sommer! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Rauch-Kallat. )

18.04

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haupt. Er hat das Wort.

18.04

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorangegangene Report der Damen Moser und Pittermann über das AKH kann aus meiner Sicht nicht ganz mitgetragen werden. Es ist zwar richtig, daß das AKH in Wien das einzige Krankenhaus in Österreich ist, das mit seinen Ambulanzgebühren über dem österreichischen Durchschnitt der Ambulanzgebühren liegt. Es ist zum zweiten auch richtig, daß das Allgemeine Krankenhaus der Stadt Wien das teuerste Krankenhaus der Republik Österreich ist. Das haben die beiden Damen leider vergessen hinzuzufügen, es ist diesem Bericht aber


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