Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 119

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geht um etwas sicherlich schwer aus den Gedanken Auslöschbares. Und man muß sehr offen sagen: Man weiß nicht, ob diese Opfer jemals wieder ein normales Sexualleben führen werden können. Die Schäden sind unermeßlich, und daher ist der Opferschutz so wichtig beziehungsweise ist es so notwendig, daß man diesen Opfern Schmerzensgeld – und auch das soll ja Neuland sein – für einen immateriellen Schaden zahlt, auch für jedwede Hilfe.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden, daß wir uns darum bemüht haben, daß die Opfer aussagen können, daß sie sich selbst artikulieren können, aber das nicht in einem Gerichtssaal tun müssen, sondern daß sie andere Möglichkeiten dazu bekommen. Diese Regelung haben wir im § 162a GStPO ja bereits getroffen, das ist unheimlich wichtig. Aber es ist auch wichtig, daß wir die Gerichte, die Richter selbst sensibilisieren, sodaß sie mehr auf die Opfer eingehen.

Aber es gibt auch noch ein ganz besonderes Problem, und das wird auch von der Bevölkerung an mich herangetragen. Wir wundern uns ja alle, daß Mütter oft nicht den Mut haben, Hilfe zu suchen, wenn sie wissen, daß in ihrer eigenen Familie ein Kind mißbraucht wird. Ich kenne zum Beispiel einen Fall, wo Kindergärtnerinnen und Hortmütter verzweifelt darum gerungen haben, wie sie sich äußern sollten und ob ihr Verdacht richtig ist. Sie haben dann letztendlich doch die Mutter angesprochen, die dann in Tränen ausgebrochen ist und gesagt hat: Gott sei Dank hilft mir da wer und kann ich überhaupt über die Sache reden. Ich habe nicht gewußt, wo ich Hilfe suchen kann.

Daher ist es wichtig und bin ich den beiden Ministern Bartenstein und auch Gehrer sehr dankbar, daß sie gerade in ihren Bereichen – ob im Bereich der Familienverbände beziehungsweise auch im Schulbereich bei den Erziehern – erwirken werden, daß man jene Personen unterstützt, die faktisch Beobachter sind, die einerseits ein geschulteres Auge haben und auf der anderen Seite auch Rat und Hilfe wissen beziehungsweise weiterhelfen können, sollte sich der Verdacht, der sich in ihrem Bereich bemerkbar macht, bestätigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist kein leeres Wort, wenn wir sagen: Kinder sind das höchste Gut. Ich hätte mir nicht gedacht, daß wir im Jahr 1996, knapp vor der Jahrtausendwende, ein so trauriges Kapitel behandeln müssen. Die Tatsache ist aber so. Ich denke, es wäre zu billig, politisches Kleingeld aus diesem so traurigen Kapitel zu schlagen. Ich meine, wir sollten vielmehr alle zusammenstehen und hier Regelungen finden, die tatsächlich jenen helfen, die unserer Hilfe bedürfen und die faktisch nach Hilfe aufschreien: das sind die Opfer, das sind die Kinder! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Kostelka. )

16.43

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich teile mit, daß Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt hat, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, und zwar zur näheren Untersuchung der Verantwortlichkeit des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie im Zusammenhang mit dem illegalen Export von Kunststoffabfällen – es muß wohl heißen: Transport von Kunststoffabfällen – durch Österreich.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen. Gemäß dieser Bestimmung finden Debatte und Abstimmung nach Erledigung der Tagesordnung statt.

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Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Haller. Ich erteile es ihr.


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