Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 138

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der Aufdeckung von den Betroffenen verkraftet werden. Es braucht ein Bündel an Maßnahmen, es bedarf professioneller Hilfen.

Meine Damen und Herren! Der heutige Dringliche Antrag ist ein Schritt weiter, abscheuliche Verbrechen aufzudecken und die internationalen Fahndungsmethoden zu verbessern. Dazu muß noch ein Netzwerk in allen Gesellschaftsbereichen geschaffen werden. Wir selbst müssen uns vornehmen, nicht wegzuschauen, sondern uns einzumischen, um Kinderleid zu verhindern. Und ich werde dafür sorgen, daß die Schule ihren wichtigen Beitrag dazu leistet. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.08

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. Er hat das Wort.

18.08

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Regierungsmitglieder! Sehr geehrte Damen und Herren! Was Sie jetzt gesagt haben, Frau Ministerin, hat mir außerordentlich gut gefallen. Man wird sicher über die eine oder andere Maßnahme noch reden müssen. Aber wenn das gemacht wird, finde ich das durchaus positiv. Nur, gestatten Sie mir einen Zweifel: Ich bin mir nicht sicher, ob es gemacht wird und in welchem Umfang. Wir haben nämlich in der Vergangenheit, in den letzten paar Jahren genau zu diesem Thema schon Erfahrungen gemacht, nicht Ihr Ressort betreffend, Frau Ministerin.

Wir haben ja an die Vorgängerin des Herrn Familienministers auch entsprechende gemeinsame Anträge gerichtet, und zwar vom Nationalrat aus, die offensichtlich weitgehend, würde ich einmal sagen, folgenlos geblieben sind. Ich komme dann noch darauf zurück.

Was mir in der Debatte, aber nicht nur in der Debatte, sondern bei der Einarbeitung in dieses Thema klar geworden ist, ist, daß das neben der möglichen und denkbaren Verschärfung im Strafrecht durchaus nicht das einzige und schon gar nicht das Allheilmittel sein kann. Das Strafrecht löst die Probleme nicht, die wir haben.

Denn das erste Problem, das wir mit dem Strafrecht in diesem Bereich haben, ist, daß schon das bisherige Strafausmaß nach Ansicht von Experten in diesem Bereich nicht gehandhabt wird, an der unteren Grenze gehandhabt wird. Und das ist das erste Problem, mit dem wir konfrontiert sind, daß es zwar Strafnormen gibt, aber diejenigen, die sie ausüben und exekutieren sollen, sich denken, das, was exekutiert werden soll, ist es eigentlich nicht wert. Die Strafnorm ist viel zu hoch.

Ich erinnere an eine Debatte, die wir im Zusammenhang mit NS-Wiederbetätigung gehabt haben. Da hat es geheißen, die Strafnormen sind zu hoch, wir müssen sie niedriger machen, damit sie akzeptiert werden. Jetzt gehen wir her, offensichtlich völlig von den Tatsachen unbeeindruckt, diskutieren ins Blaue hinein über die Erhöhung der Strafnormen und sehen nicht, daß diese Strafnormen von den Richtern, von allen, die sonst damit zu tun haben, nicht akzeptiert werden.

Ich erinnere daran, daß der Verein Die Möwe – ich denke, das Schreiben werden wohl einige von Ihnen, zumindest die Familiensprecher, erhalten haben – sich genau über dieses Faktum beklagt, daß in der Praxis ein viel zu geringes Strafausmaß gehandhabt wird. (Abg. Dr. Khol: Wir kennen den Verein! Er ist sehr gut!)

Ich komme zurück auf die Debatte, in der auch darüber gesprochen wurde, wie schlecht die Strafnormen in Ländern Südostasiens seien. Ich möchte Sie, meine Damen und Herren, auch daran erinnern, daß das Schutzalter, etwa in Thailand, nicht zehn Jahre, nicht zwölf Jahre, nicht 14 Jahre, nicht 16 Jahre, sondern 18 Jahre ist, nur hält sich dort überhaupt niemand daran. Das interessiert überhaupt niemanden. Also ein noch so hohes Schutzalter, meine Damen und Herren, kann nicht verhindern, daß der sexuelle Mißbrauch – und das wissen wir aus der thailändischen Situation – offensichtlich eine gesellschaftliche Norm werden kann. Und das ist doch das Problem dabei, daß wir uns viel ernsthafter darüber unterhalten und die Frage stellen


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