Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 146

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Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.) In der Kunstszene wird er als großartiger Künstler weitergereicht, nur weil man mit ihm ideologisch einer Meinung war.

Wer von Ihnen hat sich empört? Auch von Ihnen, meine Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei, als man einem Herrn Alemann in Kärnten einen Preis dafür gegeben hat, daß er Babyficken dort zum besten gegeben hat, meine Damen und Herren? – Niemand hat sich empört, uns Freiheitliche hat man als Banausen der Kulturpolitik dargestellt.

Wer von Ihnen hat sich empört, meine Damen und Herren, als diese Aufführungen dann auch noch mit Förderungen in Oberösterreich und an verschiedenen anderen Stätten unserer Republik zum besten gegeben wurden? – Niemand von Ihnen hat sich aufgeregt! Das ist der Geist, gegen den wir antreten müssen, das ist der Geist, in dem Kinderpornographie, in dem der Mißbrauch von Kindern und Behinderten möglich ist in dieser Republik! Das ist eine falsch verstandene Liberalität, die mit Kultur verbrämt wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Da ja heute offenkundig wurde, daß die ÖVP – vom Justizminister nicht korrekt informiert, bis zur Stellungnahme des Ministers heute – bei Punkt 2 des Dringlichen Antrages von falschen Voraussetzungen ausgegangen ist, darf ich Ihnen folgenden Entschließungsantrag vortragen und Sie um Unterstützung ersuchen, weil Sie bemerkt haben, daß der Herr Justizminister die Dinge etwas eingeschränkter sieht. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler, Ute Apfelbeck, Edith Haller zum Dringlichen Antrag der Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Kostelka, Bauer, Bures, Schuster, Binder betreffend Schutz unserer Kinder betreffend Ausnahme vom Verbot von Schein- und Vertrauenskäufen bei Suchtgift- und Kinderpornographiedelikten

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der Schein- und Vertrauenskäufe bei der Strafverfolgung von Delikten nach dem Suchtgiftgesetz und dem Straftatbestand der pornographischen Darstellung mit Unmündigen in der Strafprozeßordnung zulässig macht."

*****

Meine Damen und Herren! Ich lade Sie ein, diesen Antrag zu unterstützen, da der Justizminister heute gezeigt hat, wie notwendig dieser Antrag ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.42

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag ist genügend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Ich erinnere daran, daß wir in der Präsidialsitzung Einvernehmen darüber erzielt haben, daß alle Klubobmänner darauf hinwirken werden, daß Entschließungsanträge so eingebracht werden, daß trotzdem die Einhaltung der Redezeiten möglich ist.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen.

Wir stimmen als erstes ab über den Selbständigen Antrag 280/A (E) der Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Kostelka und Genossen betreffend Schutz unserer Kinder.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Antrag ist mit Mehrheit beschlossen. (E 20.)


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