Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 164

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Sie, meine Damen und Herren auch von den Regierungsparteien, haben sich dieser Aufgabe zu stellen und nicht nur in Sonntagsreden zu erklären, daß man ja eh gegen die Armut ist und daß es eigentlich unverständlich ist, daß in diesem Land die Armut ansteigt. Sie sollten einem Antrag zustimmen, in dem nichts Unmögliches verlangt wird, in dem nur verlangt wird, sich die Zeit zu nehmen, eine gründliche Regelung der sozialen Absicherung gegen Armut bis Ende 1997 zu erarbeiten.

Das ist keine Frist, die von heute auf morgen irgend jemanden überfordern würde, sondern das ist eine Frist, in der eine gründliche Debatte stattfinden könnte. Nehmen wir uns die Zeit dafür, tatsächlich eine soziale Absicherung herbeizuführen.

Ich komme noch einmal zurück zur Mogelpackung, zum Budgetprogramm. Was Österreich trotz allem von der EU unterscheidet, meine Damen und Herren, ist folgendes: Unser Finanzminister beziehungsweise unsere Bundesregierung macht schnell einen Griff in die Kasse und läßt nicht mehr locker. Wenn sie einmal in die Taschen greift, dann läßt sie nicht mehr locker, dann will sie das Geld nicht mehr auslassen – egal, ob es ihr zusteht oder nicht. Und das, muß ich zugeben, ist ein kleiner Unterschied zur EU. Die EU hat Mitgliedsbeiträge von Österreich verlangt und festgestellt: Wir können das, was Österreich und die anderen Mitgliedsländer an Beiträgen bezahlt haben, gar nicht ausgeben. Österreich bekommt daher Mitgliedsbeiträge zurückerstattet, und zwar in der Höhe von 3,4 Milliarden Schilling. – Das ist keine kleine Summe, meine Damen und Herren! Der Finanzminister konnte mit dieser Summe nicht rechnen. Er konnte nicht wissen, daß Rückzahlungen fällig werden, weil die EU das Geld nicht verbraucht hat. Meine Damen und Herren, ich möchte nicht, daß der Finanzminister diese 3,4 Milliarden Schilling auch so schnell einfach irgendwo einschiebt und verschwinden läßt, ohne daß es die Österreicherinnen und Österreicher merken.

Wir stellen daher den Antrag, daß diese 3,4 Milliarden Schilling für eine aktive Arbeitsmarktpolitik verwendet werden, die in diesem Land immer zu kurz kommt – das wissen wir aus jeder Debatte. Es gehört auch zu den Sonntagsreden, daß wir uns relativ schnell darüber einig sind – mit Nuancen –: Für die aktive Arbeitsmarktpolitik müßte man eigentlich mehr ausgeben.

Angesichts der 80 000 NotstandshilfeempfängerInnen, meine Damen und Herren, und einem gravierenden Anstieg in bestimmten Bundesländern fordere ich Sie auf, dieser Zweckwidmung von 3,4 oder 3,5 Milliarden Schilling für die aktive Arbeitsmarktpolitik zuzustimmen. Die Rückflüsse, die da kommen, sollen für aktive Arbeitsmarktpolitik verwendet werden. Ich halte das für nichts Unmögliches. (Beifall bei den Grünen.)

Ich verlese den Antrag, meine Damen und Herren:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Karl Öllinger, MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Freunde und Freundinnen betreffend Nutzung der aus dem EU-Haushalt an Österreich rückerstatteten Finanzmittel für aktive Arbeitsmarktpolitik

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die aus dem EU-Haushalt 1996 an Österreich rückerstatteten Finanzmittel in der Höhe von 3,5 Milliarden Schilling für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu verwenden."

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Ich stelle einen weiteren Antrag. Weil es um die Arbeitslosigkeit in diesem Land geht, weil es darum geht, daß man hier auch Zeichen setzen soll, weil es darum geht, daß die Fiskalkriterien des Maastrichter Vertrages hinsichtlich der Wirtschafts- und Währungsunion – die Konvergenzkriterien und dabei die Fiskalkriterien – auch die Wirtschaft in diesem Land gefährden, stellen


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