Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 179

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Die Grünen haben für heute noch einen langen Entschließungsantrag vorbereitet. Dieser Entschließungsantrag soll der Bundesregierung gewisse Leitlinien mitgeben, die in der laufenden Regierungskonferenz zur Reform der EU-Verträge zu beachten sind. Ich bitte Sie, zu beachten: Die Leitlinien enthalten an und für sich nicht sensationell Neues, sondern sie zitieren bestehende Positionen der SPÖ ebenso wie der ÖVP. Es dreht sich lediglich darum, diese Positionen verbindlich zu machen, indem der Nationalrat sie auch als Entschließung beziehungsweise in einzelnen Punkten etwas konkreter faßt, als wir sie heute in der Regierungserklärung Nummer – ich weiß nicht, welche Nummer ich ihr geben soll – drei oder vier heute von der Regierungsbank aus gehört haben.

Die Grünen stellen folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ihre Integrationspolitik (durch die Einbringung von Regierungsvorlagen, die Ergreifung von entsprechenden Initiativen auf EU-Ebene et cetera) an folgenden Leitlinien für eine EU-Kurskorrektur auf sozialer, ökologischer und friedenspolitischer Basis zu orientieren:

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Sie bekommen den Text des Antrages, glaube ich, in Fotokopie auf Ihre Bänke.

Der Entschließungsantrag umfaßt drei Punkte: Einer betrifft die europäische Sozial- und Beschäftigungsunion, der zweite die Umweltstandards und der dritte die Neutralität.

Von der Währungsunion – das haben schon viele Redner heute betont – werden viele positive Auswirkungen erwartet. Inwieweit sie eintreten werden, ist wissenschaftlich umstritten. Unumstritten ist, glaube ich, aber, daß wir mit beschäftigungspolitischen Maßnahmen nicht warten können, bis die Währungsunion in Kraft tritt. Beschäftigungspolitische Maßnahmen müssen jetzt ohne Verzug gesetzt werden. Auch diese Behauptung, meine Damen und Herren, ist nichts sensationell Neues. Ähnliches beziehungsweise wortgleich Identisches haben SPÖ und ÖVP, haben Bundeskanzler Vranitzky und Vizekanzler Schüssel auch gesagt.

Ich möchte Ihnen nun doch die zehn Punkte zum ersten Punkt des Entschließungsantrages, zur Beschäftigungsunion, vortragen. Ich werde immer sozusagen zwischen Klammern dazusagen, auf wen sich der Punkt bezieht, Vranitzky oder Schüssel, als Kurzzitat für die Quelle, die Sie im übrigen dann in Ihrem Text finden. – Ich bin gespannt, wie Sie diesen Antrag behandeln werden, ob Sie ihm zustimmen oder ihn ablehnen.

Punkt eins (Vranitzky): Angesichts der bisher unbefriedigenden Fortschritte in bezug auf die Erfüllung der Konvergenzkriterien wird und darf das Projekt Wirtschafts- und Währungsunion keinesfalls zu einem Sozialabbau innerhalb der Europäischen Union führen.

Punkt zwei (Schüssel): Zwar macht die Budgetkonsolidierung offensive Beschäftigungsmaßnahmen zurzeit schwieriger. Angesichts der dramatischen Lage am europäischen Arbeitsmarkt wäre es aber sicherlich falsch, mit beschäftigungspolitischen Maßnahmen bis zum Inkrafttreten der Währungsunion zu warten.

Punkt drei (Vranitzky): Im Rahmen der Interpretation der Konvergenzkriterien sollte das Schuldenkriterium nicht zu eng betrachtet werden, da es ökonomisch nicht begründbar ist, wenig über die tatsächliche Budgetproblematik aussagt und für viele Staaten ein ungerechtfertigtes Hindernis für die Teilnahme an der WWU sein würde. – Ich lasse jetzt drei Sätze aus und setze weiter unten fort (immer noch Vranitzky): Das Defizitkriterium sollte stärker auf das strukturelle Defizit abgestellt werden, um in konjunkturellen Ausnahmesituationen wirtschaftspolitische Spielräume zur Gegensteuerung zu erhalten.


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