Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 180

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Punkt vier (Vranitzky): Nach Inkrafttreten der Währungsunion darf es nicht zu einer dauerhaft restriktiven Politik kommen. Daher sind Bestrebungen, die auf eine Verschärfung der Konvergenzkriterien nach dem Eintreten in die dritte Stufe abzielen, abzulehnen. Dies wäre ökonomisch unvernünftig und würde die Entwicklung der Gemeinschaft bremsen.

Punkt fünf (Vranitzky): Das Ziel der Vollbeschäftigung muß explizit im Vertrag verankert werden.

Punkt sechs (Schüssel): Beschäftigung ist als prioritäres Ziel in die EU-Verträge aufzunehmen.

Punkt sieben (Schüssel): Die EU muß sich zur Sozialunion entwickeln.

Punkt acht (Vranitzky): Durch einheitliche Mindeststandards im Sozialbereich auf möglichst hohem Niveau muß Sozialdumping verhindert werden.

Punkt neun (Vranitzky): Im Finanzierungsbereich dürfen Umschichtungen im Gemeinschaftsbudget kein Tabu darstellen, beschäftigungsfördernde Vorhaben sind zu beschleunigen.

Punkt zehn (Schüssel): Die EU als großer Wirtschaftsblock muß ihre Stärke und ihren Einfluß dazu verwenden, daß bei den internationalen Handelsabkommen die sozialen Standards als Teil der ökonomischen Bedingungen berücksichtigt werden. Basis für eine gerechte Weltwirtschaft müssen politische Entscheidungen sein, die nicht nur den freien Welthandel, sondern auch eine neue Solidarität zur Grundlage haben.

Meine Damen und Herren! All das sind sinngemäße, teilweise auch wörtliche, Zitate von Aussagen von Vranitzky und Schüssel beziehungsweise aus entsprechenden Parteidokumenten, von denen man doch annehmen kann, daß sie das Plazet der Vorsitzenden haben. Daher erwarten wir natürlich, daß Sie diesen Punkten zustimmen, so wie wir Ihnen unsere Zustimmung dazu geben.

Zweiter Punkt des Entschließungsantrages: Umweltstandards. Hierzu habe ich kein ausdrückliches Zitat gefunden, aber ich glaube, aufgrund der einschlägigen Reden unserer Spitzenpolitiker der Bundesregierung läßt sich durchaus argumentieren, daß sie genau das gefordert beziehungsweise seinerzeit beim EU-Beitritt versprochen haben.

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich in jenen Fällen, in denen österreichische Standards im Umweltbereich höher sind als jene der EU, auf EU-Ebene für die rasche Übernahme der höheren Standards durch die EU einzusetzen." Sie erinnern sich: Das war Teil des Understandings vor der Volksabstimmung 1994.

"Sollte die EU bis 1. Jänner 1999, dem Ablauf der in der Gemeinsamen Erklärung Nr. 7 (Revision des acquis communautaire) festgelegten Übergangszeit, die höheren österreichischen Standards nicht übernommen haben, ist die Bundesregierung aufgefordert, die höheren österreichischen Standards auf Basis von Art. 100a (4) weiterhin aufrechtzuerhalten," das heißt, den nationalen Alleingang zu wagen. Das war damals Teil des Understandings.

Schließlich zum Punkt drei, Neutralität. Ich habe mit einer gewissen Befriedigung in den letzten drei oder vier Monaten festgestellt, daß alle Parteien, selbst diejenigen, die für eine Aufgabe der Neutralität sind und den NATO-Beitritt oder den WEU-Beitritt befürworten, immerhin für eine Volksabstimmung vor Aufgabe der Neutralität sind. Position der Grünen ist: keine Aufgabe der Neutralität. (Beifall bei den Grünen.)

Aber wenn die Regierungsparteien, was wir ja nicht verhindern können, beschließen sollten, diesen Weg aufzugeben – und ich erinnere mich gut an zahllose Äußerungen von Verteidigungsminister Fasslabend in dieser Frage – und sich diese Haltung durchsetzt, dann ist zumindest eine Volksabstimmung abzuhalten.

Daher lautet der dritte Punkt: "Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Voraussetzungen dafür schafft, daß jede Revision des Maastrichter EU-Vertrages, die zu einer weiteren Einbindung der WEU in die Sicherheitspolitik der EU führt, ebenso


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