Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 92

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sich vorstellen, wird nicht in diesem Ausmaß möglich sein, denn es hängt nicht nur davon ab, daß die Unternehmer öffnen wollen, sondern auch von der Bereitschaft der Arbeitnehmerschaft, die da andere Vorstellungen haben kann. Es wären heute schon viel mehr Betriebe bereit, täglich bis 19.30 Uhr, was jetzt schon möglich wäre, zu öffnen, wenn es nicht die Zuschlagsregelung im Kollektivvertrag gäbe, nämlich daß innerhalb der 38,5-Stunden-Woche ab 18.30 Uhr 70 Prozent Zuschlag zu bezahlen sind.

Meine Damen und Herren! Ich möchte an die Sozialdemokratische Partei, an die Vertreter der Gewerkschaft, die ja den Kollektivvertrag ausverhandeln, appellieren: Es dürfen in Zukunft in Österreich nicht mehrere verschiedene Normen parallel nebeneinander bestehen. Großbetriebe, in denen es um viele Arbeitsplätze geht, regeln es sich selbst, finden andere Vereinbarungen, Kleinbetriebe fallen in einen größeren Kollektivvertrag, und diesen diktiert man. Das ist mein Problem, denn wir brauchen nicht Ungleichgewichte in der Arbeitnehmerschaft. Es ist das daher für die Zukunft zu überlegen.

Ich bitte die Arbeitnehmervertreter, dafür zu sorgen, daß es nicht verschiedene Arten von Arbeitnehmern gibt, jene in den Großbetrieben, die sich selbst organisieren, und jene in den kleinen Betrieben, die kujoniert werden. Das müßten wir überlegen! (Beifall bei der ÖVP.)

14.57

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich unterbreche jetzt die Debatte zu diesen Tagesordnungspunkten und werde um Punkt 15 Uhr den Dringlichen Antrag 290/A (E) zur Behandlung aufrufen.

Die Sitzung ist bis 15 Uhr unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 14.58 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend Abhaltung einer Volksabstimmung über die immerwährende Neutralität Österreichs (290/A) (E)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir gelangen jetzt zur Behandlung des Dringlichen Antrages 290/A (E).

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, das geltende Bundesverfassungsgesetz über die immerwährende Neutralität zu beachten und zu vollziehen.

2. Der österreichische Vertreter bei der Regierungskonferenz über die Änderung der Unionsverträge möge keine Positionen einnehmen, die mit der österreichischen Neutralität unvereinbar sind. Bei neutralitätsrelevanten Entscheidungen im Rahmen der "Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik" ist einer Änderung des Einstimmigkeitsprinzipes die Zustimmung zu verweigern.

3. Die Aussage von Botschafter Scheich, wonach Österreich für einen schrittweisen Übergang zu Mehrheitsentscheidungen im Rahmen der GASP eintritt, ist gegenüber den anderen EU-Mitgliedsstaaten zurückzunehmen.

4. Jede Revision des Maastrichter EU-Vertrages, die zu einer weiteren Einbindung der WEU in die Sicherheitspolitik der EU führt, ist ebenso wie ein österreichischer WEU- oder NATO-Beitritt, noch vor Aufnahme von Beitrittsverhandlungen einer Volksabstimmung zu unterziehen.


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