Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 142

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Frau, die ihr die Unabhängigkeit sichert, die ihr eine sozialrechtliche Absicherung gewährleistet, eine Absicherung, die in der derzeitigen Situation in vielen Bereichen nicht gegeben ist.

Lassen Sie mich vorerst zur Gewerbeordnung kommen. Der Anteil der Frauen an der österreichischen Unternehmensquote, die ohnehin schon beschämend gering ist, beträgt ein Drittel, und natürlich sind gerade für Frauen die restriktiven Bestimmungen der Gewerbeordnung im Bereich des Befähigungsnachweises als Zugangsbarriere in diesem Bürokratiedschungel nicht gerade chancenfördernd. Ein Abbau dieser Hürden würde gerade Frauen mit ihren ganz individuellen Fähigkeiten die Möglichkeit einräumen, sozusagen einen ersten Schritt in die Selbständigkeit zu tun und sich als Kleinst- oder Kleinunternehmerinnen selbständig zu machen, anstatt daß sie wie bisher in die Schwarzarbeit, in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gedrängt werden, und das alles ohne jegliche sozialrechtliche Absicherung.

Meiner Meinung nach würden sich in vielen Bereichen Chancen für Frauen anbieten; ich nenne hier nur exemplarisch Schneiderin, Raumausstatterin, ein kleines Tagescafé. Und ich muß mich wirklich fragen, warum es nicht möglich sein sollte, daß sich Frauen ihren individuellen Fähigkeiten entsprechend zum Beispiel als Schneiderin selbständig machen können, ohne diese Eingangsbarriere einer Meisterprüfung als Befähigungsnachweis erbringen zu müssen?

Selbstverständlich ist uns Liberalen der Schutz des Konsumenten sehr, sehr wichtig, aber wir glauben schon, daß der Schutz des Konsumenten besser durch einen ausreichenden Versicherungsschutz als durch irgendeinen Befähigungsnachweis einer Meisterprüfung, die vor zehn oder 15 Jahren einmal abgelegt wurde, gewährleistet ist. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Lassen Sie mich auch noch ein paar Worte zu unserem Antrag betreffend Aufhebung des Öffnungszeitengesetzes sagen. Wir wollen den Unternehmungen die Möglichkeit geben, die Bedürfnisse der Konsumenten eben dann decken zu können, wenn diese Bedürfnisse entstehen, und ich sage ausdrücklich: dann decken zu können und zu dürfen, wenn sie entstehen, und nicht zu müssen. Natürlich erhoffen wir uns davon eine Belebung des Arbeitsmarktes. Es werden mehr Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, auch Arbeitsplätze für die Frauen.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, daß die Erwerbsquote bei den österreichischen Frauen eine traurige ist, eine deutlich unterdurchschnittliche ist. Wir haben einen Anteil von 61 Prozent, während im OECD-Durchschnitt die Frauenerwerbsquote immerhin bei 75 Prozent liegt.

Ich habe eingangs schon darauf hingewiesen, daß bedauerlicherweise die Erwerbsquote bei Frauen in Österreich auch noch rückläufig ist.

Frau Kollegin Hostasch! Wenn Sie sagen, es werden jetzt schon arbeitsrechtliche Bestimmungen, insbesondere Frauen betreffend, verletzt, dann muß ich Sie schon fragen, warum Sie nicht jetzt schon entsprechende Instrumente einsetzen, um ein Übertreten der arbeitsrechtlichen Bestimmungen hintanzuhalten. Da haben Sie als Vertreterin der Arbeiterkammer sicherlich ein breites Betätigungsfeld vor sich.

Was ich aber nicht verstehe, ist, daß Sie glauben, ein restriktives Öffnungszeitengesetz wäre eine geeignete Maßnahme, arbeitsrechtliche Verletzungen hintanzuhalten. Dieser Schluß ist mir, ehrlich gesagt, nicht ganz klar. (Zwischenruf der Abg. Hostasch. ) Natürlich, das ist es ja derzeit, und das wissen Sie auch.

Ich kann Ihnen auch die Situation in Tirol schildern. Da muß ich meiner Vorrednerin von der FPÖ recht geben: Gehen Sie durch Innsbruck, und Sie finden Touristen vor verschlossenen Geschäften, und Sie finden eine ausgestorbene Stadt, wenn keine Touristen in der Stadt sind. Gleichzeitig aber bewegen sich Kolonnen in Richtung Brenner, in Richtung Südtirol, weil dort Einkaufen an Samstagen eine Selbstverständlichkeit ist.


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