Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 143

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wie lange sich das der auch in Innsbruck in Bedrängnis geratene Handel noch leisten wird können, wie viele Arbeitsplätze dann verlorengehen, möchte ich hier an dieser Stelle nicht ausrechnen.

Längere Öffnungszeiten, das bedeutet mehr Arbeitsplätze, und wir sehen hier durchaus auch Chancen für ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

Frau Kollegin Hostasch! Auch Sie haben wider besseres Wissen der Arbeiterkammer bei diesem Bonus-Malus-System mitgestimmt, das gerade die Chancen der älteren Arbeitnehmerinnen wesentlich einschränkt. (Beifall beim Liberalen Forum und Beifall des Abg. Meisinger. )

Natürlich muß bei einer flexibleren Öffnungszeit auf die besondere Situation der Alleinerzieherinnen Rücksicht genommen werden. Aber das ist nicht eine Frage der Öffnungszeit, das ist eine Frage von dringend notwendigen Schutzbestimmungen für Alleinerziehende, das ist eine Frage der Ausweitung und der Stärkung der innerbetrieblichen Mitbestimmung. Wir können uns sicherlich auch sehr gut den Österreichischen Gewerkschaftsbund als hilfreichen Partner zur Lösung von innerbetrieblichen Problemen vorstellen.

Es ist eine Tatsache, daß die Chancen der Frauen im Wirtschaftsleben, auf dem Arbeitsmarkt gering sind. Wenn ich mir nur die letzten drei Berichte – Bundeskanzler, Wirtschaftsminister und Finanzminister – zur wirtschaftlichen Lage in Österreich in Erinnerung rufe: Das Wort "Frau", das Wort "Frauenförderung" kam in allen drei Berichten nicht ein einziges Mal vor! (Beifall beim Liberalen Forum.)

18.50

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist diese Debatte geschlossen.

Die Anträge 6/A und 14/A weise ich somit dem Wirtschaftsausschuß zu.

5. Punkt

Erste Lesung des Antrages 216/A der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1972 geändert werden soll

6. Punkt

Erste Lesung des Antrages 217/A der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nunmehr gelangen wir zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung: Erste Lesung des Antrages 216/A der Abgeordneten Öllinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1972 geändert werden soll, sowie Erste Lesung des Antrages 217/A der Abgeordneten Öllinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird.

Wir gehen die Debatte ein.

Als Antragsteller erhält zunächst Abgeordneter Öllinger das Wort.

18.51

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Danke, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich sozusagen aktuelle Argumente zum Thema passives Wahlrecht bei Betriebsrats- und Arbeiterkammerwahlen vorbringen möchte, will ich es doch nicht verabsäumen, aus der Debatte, die zu diesem Thema im Jahr 1994 stattgefunden hat, einige Ihrer Argumente aufzufrischen, die Sie gebracht haben. Ich tue dies ohne Namensnennung, dann brauchen Sie sich nicht dafür zu schämen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite