Es ist für uns klar, daß sich die Möglichkeit, die für Großabnehmer geschaffen wurde, Strom beim Lieferanten ihrer Wahl zu beziehen, stark auf die Strompreisgestaltung auswirken wird. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß die Netz- und Erzeugungskosten in Zukunft nach dem Prinzip des teilweisen Unbundling getrennt zu berechnen und auch auszuweisen sein werden. Es werden in Zukunft außerdem keine wettbewerbsverzerrenden Quersubventionen einzelner Anbieter und Abnehmergruppen mehr zugelassen werden.
Kunden, meine Damen und Herren, die zum Elektrizitätsbinnenmarkt zugelassen sind, können mit Sicherheit in Zukunft nicht mehr verhalten werden, überhöhte Einspeisungstarife zu stützen. Damit werden wir uns auseinandersetzen müssen. Die Last müßte also von den Kleinabnehmern getragen werden, die etwa 50 Prozent des Stroms beziehen. Wir alle wissen, daß Strom aus erneuerbaren Energieträgern nicht immer zu wettbewerbsfähigen Preisen erzeugt werden kann. Es gibt dafür eine Reihe von Ursachen, auf die ich jetzt bei dieser ersten Lesung aus Zeitgründen nicht näher eingehen möchte.
Meine Damen und Herren! Tatsache ist, daß sich die politische Diskussion zurzeit auf die zu niedrigen Einspeisungstarife konzentriert. Kollege Wabl, du hast das gerade jetzt mehrmals angesprochen. Je nach politischem Druck wird derzeit unterschiedlich hoch und auch ziemlich ungezielt gefördert. Wir arbeiten gegenwärtig an einer Fondslösung, und wir gehen ziemlich daccord mit Ihren Vorstellungen, Frau Kollegin Langthaler, daß wir alle EVUs in diese Fondslösung miteinbeziehen sollten. Wir haben zurzeit einen Umsatzerlös von etwa 55 Milliarden Schilling in der E-Wirtschaft. Wenn jedes EVU Hausnummer etwa 0,2 Prozent in diesen Fonds einzahlt, so würde das in etwa 110 Millionen Schilling ergeben. Und wenn wir auch die Energiesteuer einmal zweckmäßig und zweckentsprechend einsetzen, dann könnte die Bundesregierung aus der Energiesteuer diesen Betrag verdoppeln, sodaß wir rund 210 bis 220 Millionen Schilling zur Verfügung hätten. Das ist nur ganz kurz eine Überlegung zur Mittelaufbringung.
Für Gespräche, wie die Mittel dann verwendet und vergeben werden sollten, werden wir, glaube ich, sicherlich genügend Gelegenheit in einem Unterausschuß oder im Ausschuß haben.
Ich halte es für zweckmäßig, die neue Einspeisungsregelung beim Energieorganisationsgesetz mitzuverhandeln und in dieses miteinzubinden. Ich kann versprechen, daß ich Sie und alle Betreiber im Bestreben unterstützen werde, daß die Bundeseinspeisungsverordnung nicht mit 31. 12. ausläuft, sondern so lange weitergeführt wird, bis wir eine akzeptable Lösung im Rahmen des Energieorganisationsgesetzes gefunden haben. Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.05
Präsident Dr. Heinrich Neisser:
Die nächste Wortmeldung kommt vom Abgeordneten Mag. Schweitzer. Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. Ist das richtig? Gut.20.05
Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer
(Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Oberhaidinger! Es war interessant, Sie sagen zu hören, daß Sie irgendwann einmal die Energiesteuer zweckmäßig einsetzen werden. Das bedeutet für mich, daß dies im Moment nicht der Fall ist. Umso wichtiger ist es daher, daß wir uns relativ rasch auf das einigen, wofür ohnehin bereits viel Konsens besteht. (Zwischenruf des Abg. Oberhaidinger. )Es gibt zwei sehr triftige Gründe für die Erlassung dieses Einspeisungsgesetzes.
Das Auslaufen des Generalübereinkommens zur Gewährung des Förderzuschlages ist mehrfach angesprochen worden. Kollege Kopf hat mir im Rahmen mehrerer Gespräche gesagt, daß er beim zuständigen Minister vorstellig werden wird, sodaß eine Verlängerung dieses Generalübereinkommens sozusagen bereits sichergestellt ist und keine Gefahr besteht, daß es betreffend die Biomasse in Hinkunft wieder Probleme geben könnte. Dieses Generalüberein