Ich kann Ihnen hier auch zeigen, wie einfach diese Anmeldung erfolgen kann. (Der Redner zeigt ein Formular .) Sie kennen das Formular, das aufgelegt wurde von den Sozialversicherungsträgern, wahrscheinlich gar nicht. Einfache Anwendung, wo man nur angeben muß: Geburtsdatum, voraussichtliches Einkommen, Beginn des Versicherungsverhältnisses – und die Abmeldung erfolgt ähnlich. Also keine komplizierte Bürokratie, wie das hier immer wieder behauptet wird.
Aber einen Punkt der Kritik, die auch im Ausschuß von der Opposition gekommen ist, konnten wir nicht zur Kenntnis nehmen, nämlich die Forderung, daß alle Erwerbseinkommen in die Sozialversicherungspflicht einzubeziehen sind.
Das hätte unverantwortliche Folgen, wenn wir alle Erwerbseinkommen in die Sozialversicherungspflicht einbeziehen würden, wie das von der Wissenschaft und verschiedenen anderen Seiten immer wieder verlangt wurde.
Herr Abgeordneter Kier! Es wäre auch nicht möglich gewesen, dieses Problem in der Weise zu lösen, diese Personen alle in die gewerbliche Sozialversicherung einzubeziehen. Denn die Probleme mit der Subsidiarität – wir haben eine Subsidiarität bei den gewerblich Versicherten, wir haben eine Subsidiarität bei der Krankenversicherung im Bauernsozialversicherungsgesetz – wären auf den Tisch gekommen. (Abg. Dr. Kier: Mit Zweidrittelmehrheit wird man das noch schaffen!)
Ich hätte gerne gesehen, wie Sie zu diesen Themen Stellung nehmen, aber Sie haben das nicht getan! Sie haben verschwiegen, daß dieses Problem damit verbunden ist! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Khol: Das hat er nicht bedacht!)
Ich stelle also fest: keine Einbeziehung aller Erwerbseinkommen. Wir wollen nur jene Einkommen in die Sozialversicherungspflicht einbeziehen, wo es freie Dienstverträge, wo es dienstnehmerähnliche Beschäftigung gibt, wo der einzelne Auftragnehmer eben in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Auftraggeber beziehungsweise zum Dienstgeber steht. (Abg. Dr. Kier: Pfuscher vielleicht, Steuerhinterzieher!)
Wir haben auch diese Vorschläge ernst genommen, als uns gesagt wurde, es gäbe eine Umgehung des bisherigen Gesetzes. – In diesen Punkten haben wir sehr wohl Änderungen vorgenommen und sind auf Vorschläge, auf kritische Anmerkungen eingegangen. (Abg. Dr. Kier: Aus der Pfuscherbewegung!)
Jawohl, uns geht es darum, daß wir dort, wo Sozialversicherungspflicht gegeben ist, diese Sozialversicherungspflicht auch klar zum Ausdruck bringen. (Beifall bei der ÖVP.)
Betonen möchte ich auch: Eine wichtige Auswirkung dieser neuen gesetzlichen Bestimmungen war, daß sich all jene, die selbständig in der Wirtschaft tätig sind, nunmehr bei der Gewerbesozialversicherung gemeldet haben. Manche in den Medien sprechen sogar von einer "Flut" von Anmeldungen bei der gewerblichen Sozialversicherungsanstalt. Es ist auch richtig, wenn sich jene Leute, die selbständig tätig sind, nun auch zu dieser selbständigen Tätigkeit bekennen und diese Versicherungsmöglichkeit in Anspruch nehmen. (Abg. Dr. Kier: Die waren ja vorher schon pflichtig!) Genau das wollen wir, und das haben wir auch erreicht.
Noch einen Punkt, den Sie angesprochen haben. Herr Abgeordneter Kier, ich gehe sehr ernst auf Ihre Einwendungen ein. Sie haben behauptet, die Gebietskrankenkassen hätten das nicht im Griff. Ich lese Ihnen vor aus einem Brief, der nicht bestellt ist, sondern der von einem Abteilungsleiter einer Gebietskrankenkasse stammt. (Abg. Dr. Krüger: Kriegen Sie auch bestellte Briefe?) Es war das nicht ein Brief, den ich bekommen habe, sondern er war an jemanden anderen gerichtet; ich habe ihn in Kopie bekommen. Da heißt es – das war Ende August –: Wir haben die Lage im Griff. Von einem Chaos, wie es manche gerne hätten, kann in unserem Bereich keinesfalls gesprochen werden. (Abg. Böhacker: Die werden doch alle zurückgehalten, die Anmeldungen!)