Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 65

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Herr Minister! Ich achte Ihr soziales Engagement, aber: Verschließen Sie nicht länger die Augen vor der Realität. Ich fordere Sie auf, diese sich durch die Neuregelung der Werkverträge für Kulturorganisationen anbahnende Katastrophe abzuwenden. (Beifall beim Liberalen Forum.)

15.01

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haller. Freiwillige Beschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

15.01

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Frau Kollegin Hostasch hat gemeint, diese Werkvertragsregelung sei der erste Schritt in die richtige Richtung.

Ich sage meinerseits: Es ist dies der dritte Versuch einer Regelung, von dem man jetzt schon weiß, daß er wieder fehlschlagen wird. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den ersten Versuch, von dem heute niemand mehr spricht. Mit 1. Jänner 1994 wurde die Meldepflicht bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen eingeführt. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Diskussionsbeiträge von Sozialdemokraten, die damals die Unternehmer als schwarze Schafe hingestellt haben, die sich auf diese Art und Weise billige Arbeitskräfte auf dem Schwarzmarkt verschaffen wollten. Ich erinnere daran, daß man damals sehr stark damit argumentiert hat, daß man doch versuchen solle, die armen Frauen aus jenem Bereich herauszuholen, in dem sie keine Pensionsversicherungsmöglichkeit haben.

Diese Regelung ist nun fast drei Jahre lang in Kraft. Sie hat einen immensen bürokratischen Aufwand gebracht, und zwar sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Gebietskrankenkassen. Die Angestellten der Krankenkassen waren am Anfang total überfordert. Es hat überhaupt keine Formulare und dergleichen gegeben. Auch die Einnahmen in diesem Bereich – das hat man ja gesehen – halten sich sehr in Grenzen. Dieser Bereich ist höchstens eine beliebte Einnahmequelle für Nachforderungen bei Betriebsprüfungen der Gebietskrankenkassa geworden. Denn damals gab es – und auch jetzt gibt es das noch – Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Definition, was ein Werkvertrag und was ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ist.

Derzeit – Stand Mai 1996 – sind 146 800 geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gemeldet. Das sind insgesamt 5,2 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse. Davon haben 47 000 Frauen und 9 000 Männer überhaupt keine eigene Sozialversicherung, sie sind nur bei der Unfallversicherung gemeldet. Immerhin mehr als ein Drittel dieser Personen ist vom sozialen Netz nicht mehr erfaßt.

Interessant dabei ist für mich, daß man im Zusammenhang mit der Erstellung dieser aktuellen Daten auch andere Untersuchungen vorgenommen hat: So hat man etwa berechnet, daß sich die Unternehmer bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen mindestens 1 Milliarde Schilling ersparen. Insgesamt wären aus diesem Bereich 1,9 Milliarden Schilling lukrierbar. – Somit sind wir auf dem Punkt, wo die Regierung bei den Überlegungen zu der Werkvertragsregelung angesetzt hat. (Beifall bei den Freiheitlichen. ) Denn anders wäre es wirklich nicht erklärbar, warum trotz der gravierenden Bedenken aller Oppositionsparteien und namhafter Fachleute versucht wird, diese Regelung mit aller Kraft durchzudrücken.

Auch auf dem Gebiet der Werkverträge gibt es ähnliche Erscheinungen wie bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Diese sind quasi schon vorprogrammiert. Es wird eine Menge an zusätzlicher Bürokratie und zusätzlichem Verwaltungsaufwand sowie Kosten für die Unternehmer geben, für die es keine Abgeltung gibt, es wird aber auch mehr Bürokratie im Bereich der Sozialversicherungsanstalten geben. Weiters wird es auch im Bereich der Abgrenzung, was ein Werkvertrag und was ein freier Dienstvertrag ist, Schwierigkeiten geben. (Abg. Haigermoser: Das Ganze ist undurchschaubar!) Ja, das Ganze ist praxisfern und nicht administrierbar. Ich sage das wirklich aufgrund meiner praktischen Erfahrungen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist dies weiters eine Regelung, die Jungunternehmer besonders betrifft, die aber auch gemeinnützige Organisationen trifft. In diesem Punkt möchte ich Herrn Kollegen Leiner


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