senen Sozialplanes diese Notstandshilfe beziehen. Wir müssen dafür Sorge tragen, daß das Vertrauen gerade dieser Menschen in die Politik nicht so sehr erschüttert wird.
Frau Kollegin Hostasch, in Ihrem Abänderungsantrag ist im Zusammenhang mit den Notstandshilfebeziehern von sogenannten Gnadenpensionen die Rede. Der Ausdruck "Gnadenpension", Frau Kollegin, ist wohl etwas hart. Wenn jemand aus unserer Fraktion einen solchen Ausdruck verwenden würde, würde man uns vorwerfen, daß das menschenverachtend ist. Ein Gnadenbrot gibt man vielleicht einem alten Pferd, aber bei einem Notstandshilfebezieher hat man mit diesem Ausdruck wohl wirklich völlig danebengegriffen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Dieser Personenkreis, Frau Kollegin Hostasch, hat ja nicht von Gottes Gnaden eine Pension zu erwarten, sondern er hat sich eine Pension erarbeitet.
Was die weitere Abänderung bei der Werkvertragsregelung betrifft – daß nämlich bei einer Änderung der Umstände die Anmeldung unverzüglich ab Beginn des Monats, in welchem abzusehen ist, daß der Betrag gemäß § 5a Abs. 1 im Durchschnitt der Kalendermonate des jeweiligen Kalenderjahres überschritten wird, zu erfolgen hat –, muß ich sagen: Wenn Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der Koalition, das genau lesen, wird Ihnen auffallen, daß das einfach nicht möglich ist. Es ist einfach nicht möglich, daß jemand, wenn er am 20. Oktober draufkommt, daß eine Änderung der Umstände eingetreten ist, dies unverzüglich ab Beginn des Monats, in welchem das abzusehen ist, meldet. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit, wenn jemand am 20. Oktober draufkommt und das am 1. Oktober melden soll. Das ist einfach nicht durchführbar.
Das ist schon der nächste Murks, den Sie produzieren bei diesem gesamten Werkvertrags-Murks. Das ist einfach nicht reparabel. Es ist Ihnen schon oft genug gesagt worden, die Werkvertragsregelung, wie sie seit 1. Juli besteht, ist einfach zu streichen.
Auch die Maßnahmen, die Sie in bezug auf die Lehrlinge setzen, wo sich für die Lehrlinge für die Dauer des ersten Lehrjahres der allgemeine Sozialversicherungsbeitrag um eineinhalb Prozent der allgemeinen Beitragsgrundlage verringert, das ist ja alles nur eine halbe Lösung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sie müssen sich einmal echte Maßnahmen, ja eine Reform der Lehrlingsausbildung überhaupt überlegen. Der Entfall der Kommunalsteuer auf die Lehrlingsentschädigung, der Entfall der Sozialversicherungsbeiträge für Lehrlinge, also der Dienstgeber- und Dienstnehmerbeitrag, und die Möglichkeit einer Mitversicherung bei den Eltern, wie dies auch bei den Schülern der Fall ist – das alles sind Maßnahmen, die Sie sich überlegen können.
Sie müssen sich überhaupt eine Neuorganisation der Lehrlingsausbildung überlegen, und auch das Jugendbeschäftigungsgesetz müssen Sie einmal überdenken. Es ist nämlich nicht möglich, daß jemand den Beruf Maler erlernt, wenn er bis zum zweiten Lehrjahr nicht auf das Gerüst hinaufdarf. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Jemand kann nicht den Beruf Kellner erlernen, wenn er während der Sommerzeit um 9 Uhr aufhören muß. Das ist einfach nicht möglich! Es darf nicht so sein, daß ein Tischlerlehrling die Maschinen nicht in Betrieb nehmen darf. Und es kann jemand nicht Bäcker werden, wenn er nicht um 4 Uhr in der Früh anfangen kann.
Über all das müssen Sie sich einmal den Kopf zerbrechen, dann können wir hier weiterreden.
Der Entschließungsantrag, sehr geehrte Damen und Herren, in dem die Bundesregierung ersucht wird, unter Beiziehung der Sozialpartner und Experten im Rahmen einer Arbeitsgruppe die Weiterentwicklung des österreichischen Sozialversicherungssystems mit dem Ziel einer breiten und fairen Einbeziehung aller Erwerbseinkommen und einer einheitlichen Sozialversicherung bis Ende 1997 zu erarbeiten, wäre selbstverständlich in Ordnung, wenn das alles nicht eine Inzucht wäre, eine Inzucht derer, die bisher nichts weitergebracht haben.