Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 114

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diese Trasse verlaufen. (Abg. Dr. Maitz: 18 Varianten! Ihr habt 20 Jahre lang polemisiert gegen diese Anträge!)

Sie haben sich all die Jahre nicht um die nationale Rechtsgrundlage geschert. Sie haben gedacht, Sie können sich darüber hinwegsetzen, daß Sie einen Wasserrechtsbescheid brauchen. Und nun glauben Sie, Sie können einfach darüber hinweggehen, daß es eine EU-Richtlinie gibt, Sie können das einfach lächerlich machen, Sie können sich hier herausstellen und sagen: Mein Gott! Wenn man das ernst nehmen würde! – Hätten Sie in den vergangenen Jahren manches ernster genommen, als Sie es getan haben, dann müßten wir hier keine Fristsetzungsanträge debattieren.

Noch einmal: Es geht darum, daß Sie entscheiden! Entscheiden Sie! Das ist das einzige, was wir wollen! Wenn Sie so sehr für diese Trasse sind, dann stimmen Sie doch darüber ab, dann entscheiden Sie doch! Nehmen Sie doch unseren Antrag und diskutieren wir ihn hier und entscheiden ihn! Das wäre jedenfalls sinnvoller als das Versteckspiel, das Sie hier aufführen. (Beifall bei den Grünen.)

18.18

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Die Debatte ist geschlossen.

Ich lasse jetzt über den Antrag abstimmen. – Bitte, die Zeitungsverteilaktionen nach der Abstimmung fortzusetzen!

Wir stimmen ab über den Antrag, dem Bautenausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 137/A (E) der Abgeordneten Wabl und Genossen betreffend Aufhebung der Verordnung über den Straßenverlauf der B 146, Ennsnahe Trasse, eine Frist bis 1. November 1996 zu setzen.

Wer für diesen Fristsetzungsantrag ist, möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Minderheit . Der Antrag ist abgelehnt worden.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich nehme nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 1 bis 4 der Tagesordnung betreffend die Anträge 289/A, 284/A, 287/A und 292/A (E) wieder auf.

Zu Wort gelangt nunmehr Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.19

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mich zu den Werkverträgen noch zu Wort gemeldet, weil Frau Kollegin Hostasch buchstäblich in der letzten Minute zwei Abänderungsanträge und einen Entschließungsantrag hier im Plenum neu eingebracht hat.

Frau Kollegin! Ich habe mir diese beiden Abänderungsanträge und den Entschließungsantrag angesehen. Ich möchte diese Dinge ganz kurz kommentieren und auch unser Abstimmungsverhalten dazu kundtun.

Frau Kollegin, dem Abänderungsantrag, der die Härtefälle betrifft, zu denen es durch das Hinaufsetzen der Altersgrenze bei Männern im Rahmen der vorzeitigen Alterspension wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit gekommen ist, und auch die Härtefälle, die durch die Änderung des Einkommensbegriffs im Arbeitslosenversicherungsgesetz im Zuge der Strukturanpassung entstanden sind, werden wir unsere Zustimmung geben. Wir halten es für sinnvoll, daß diejenigen, die darauf vertraut haben, daß sie als Arbeitslosengeldbezieher mit 55 Jahren in Pension gehen können, nicht warten müssen, bis sie 57 Jahre alt sind.

Gleiches gilt nach Auffassung unserer Fraktion für Notstandshilfebezieher nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, für diejenigen, die aufgrund eines vor dem 1. Mai 1995 abgeschlos


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