Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 72

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mierung als Auftrag haben. Ich kann mir eine AG als richtige Lösung in diesem Zusammenhang nicht vorstellen. Aber auch das Stiftungsmodell läßt viele, viele Fragen offen und wird den Finanzdruck verstärken, zumal man jährliche konkrete Finanzzuschüsse seitens dieser Stiftung an den Bund festschreiben will; die Rede ist von 200 Millionen Schilling. Das wird zu einem weiteren zunehmenden ökonomischen Druck auf die Bundesforste in Richtung Rationalisierung führen, und damit wird die Grundaufgabe der Waldbesitzer, nämlich die Schutzwaldsanierung, weiter auf die lange Bank geschoben. Vielleicht läßt sich damit eine Legislaturperiode überstehen, langfristig kann man dabei aber zeitliche Grenzen übersehen. Wenn man die Schutzwaldsanierung einmal tatsächlich außer acht läßt, dann ist eine Entwicklung im Laufen, die man so rasch kaum mehr wiedergutmachen können wird – wenn, dann nur mit dem Einsatz unglaublich hoher finanzieller Mittel.

Wir schlagen deshalb in diesem Zusammenhang eine ganz andere Stoßrichtung vor; wir haben diesbezüglich bereits Mitte September einen Entschließungsantrag eingebracht. Wir glauben, daß budgetäre Abschöpfungen und Gewinnstreben dort ein Ende haben müssen, wo es um die langfristige Absicherung von Lebensräumen, von Lebensqualität, von Umweltrahmenbedingungen, von ganz entscheidenden Schlüsselfragen des Lebensraumes in Österreich geht. Da muß es eine klare Absicherung geben, und es muß die budgetäre Abschöpfung bei allem Budgetdruck, der gegeben ist, gestoppt werden. Das wäre eigentlich eine notwendige und richtige Stoßrichtung, die von allen, die sich für eine Ökologisierung aussprechen, die von allen, die Vertreter von Waldbesitzern sind, befürwortet werden sollte.

Was wir uns wünschen, was wir fordern und was wir mit diesem unserem Antrag hier einfordern, das ist in erster Linie, daß es einen Auftrag an die Bundesforste in Richtung einer ökologisch nachhaltigen Bewirtschaftung des Bundesforste-Waldes gibt, daß es eine klare Reform des ÖBF-Gesetzes in diesem Zusammenhang gibt, daß es eine Ausgliederung aus dem Bundesbudget nur in Stoßrichtung der Abschaffung der Kameralistik und der Einführung einer Nettobudgetierung gibt, daß – ein ganz wesentlicher Punkt! – mindestens 50 Prozent des Bilanzgewinnes aus dem Bundesbetrieb ÖBF in ökologisch relevante Maßnahmen, wie etwa die Schutzwaldsanierung, zu investieren sind – das wäre eine ganz entscheidende und wesentliche Auflage –, daß der Wirtschaftsrat aufgewertet wird, wobei der Vorstand durchaus reduziert werden kann – ich glaube, da gibt es ein Sparpotential; das hat ja auch die Mitarbeiterumfrage innerhalb der Bundesforste sehr klar aufgezeigt, daß es auf der zweiten, dritten, vierten Ebene der Mitarbeiter große Unzufriedenheit nach oben hin gibt, nämlich den Wunsch, daß man auch in den oberen Etagen sparen soll, – und daß dem Vorstand der Bundesforste – auch ein ganz wesentlicher Punkt in diesem unseren Antrag – aufzutragen ist, den qualitativen Standard bei der Waldbetreuung vor Ort beizubehalten beziehungsweise zu verbessern. Das bedeutet, den Personaldruck zu reduzieren, ausreichendes Pflegepersonal im Bereich des Patienten Wald, vor allem im Schutzwaldbereich, zur Verfügung zu stellen.

Mich würde es freuen, wenn uns noch der Herr Landwirtschaftsminister in dieser Debatte einen Überblick über den derzeitigen Stand dieser politischen Zielsuche geben würde, weil ich glaube, daß die Öffentlichkeit insgesamt ein Anrecht darauf hat, zu wissen, wie es in diesem ökologisch entscheidenden Bereich – Schutzwaldsanierung, Zukunft des österreichischen Staatswaldes – insgesamt weitergeht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.20

Präsident MMag Dr. Willi Brauneder: Zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Freund. – Bitte.

13.20

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Da sich die Kollegen von der ÖVP schon eingehend mit dem Grünen Bericht auseinandergesetzt haben, möchte ich mich dem Entschließungsantrag der Grünen betreffend Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Nutztierhaltung widmen.

Der Tierschutz ist in Österreich Landessache. Durch Artikel-15a-Verträge verpflichten sich die Bundesländer, im gesamten Bundesgebiet dieselben strengen Standards einzuführen. Weil hier von seiten der Grünen an die ÖVP der Vorwurf gerichtet wurde, daß sie den Tierschutz zuwenig


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