Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 88

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Im Falle der Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich der Fall. Angenommen .

Wir kommen ferner zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 340 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Im Falle der Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich der Fall. Angenommen .

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 341 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Im Falle der Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich der Fall. Angenommen .

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Aumayr und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz geändert wird.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist nicht die Mehrheit . Abgelehnt .

9. Punkt

Erste Lesung des Antrages 180/A der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Forstgesetz 1975 geändert wird

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Meine Damen und Herren! Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung. Es ist dies die erste Lesung des Antrages 180/A der Abgeordneten Mag. Peter und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Forstgesetz 1975 geändert wird.

Wir gehen in die Debatte ein. Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Peter. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.30

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute einen Antrag des Liberalen Forums, der eine der vielen unendlichen Geschichten in unserem Land behandelt, und zwar die unendliche Geschichte des Mountainbikens auf Forststraßen, die schlichte und einfache Frage, ob man auf Forststraßen – 140 000 Kilometer gibt es davon in Österreich – nur wandern oder – horribile dictu – auch radfahren dürfe.

Wir erleben eine Debatte voller Schutzbehauptungen, Schutzbehauptungen über Wegebreiten, über Haftpflichtversicherungen, Schutzbehauptungen über Wildeinstand, über Holzbringung und so weiter. Hunderttausende Argumente erleben wir, in denen es eigentlich nur darum geht, fürs Mountainbiken möglichst viel Geld herauszuschlagen. Das ist der einzige Grund, warum darüber diskutiert wird.

In Bayern und in Südtirol kann man auf allen Forststraßen, die dort genauso wie in Österreich mit hohen staatlichen Förderungen gebaut wurden – viel zu viele, 140 000 Kilometer sind ein Wahnsinn –, selbstverständlich kostenlos radfahren. Alle Haftungsfragen sind geklärt. Warum nicht in Österreich? – In Österreich gibt es eine Form von Lobbyismus der Waldbesitzer, die daraus eine Hof- und Staatsaktion machen, die nur auf ein einziges Ziel hinausgeht, nämlich möglichst viel Geld dafür zu bekommen, daß man auf Forststraßen auch radfahren darf.

Ich gebe zu, daß Radfahrer natürlich Forststraßen schon "besonders" beschädigen. Dort, wo 25-Tonnen-LKWs fahren, wird der Schotter von den Radfahrern natürlich besonders aufgewirbelt.


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