Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 152

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Neben der vergangene Woche im Wienerwald abgeschlossenen vertraglichen Regelung über ein Mountainbikenetz von rund 225 Kilometern wurden auch in Oberösterreich, im steirischen Salzkammergut, in Salzburg und in Tirol Radwege auf vertraglicher Basis freigegeben, sodaß insgesamt 643 Kilometer Forststraßen der Bundesforste zur Verfügung stehen. Damit stehen insgesamt rund 1 000 Kilometer an überregionalen Strecken zur Verfügung. Zusätzlich existiert in Österreich bereits ein Radwegenetz von über 6 000 Kilometern. Diese Wege werden von den Grundeigentümern gekennzeichnet und in einem entsprechend befahrbaren Zustand erhalten und versichert.

Unter Beachtung naturschutzrechtlicher, forstrechtlicher und wild-ökologischer Aspekte kann Mountainbiking dem Tourismus neue Impulse geben, die Freizeit- und sportliche Betätigung fördern und das Freizeitangebot Österreichs erweitern.

Meine Damen und Herren! Der Nationalrat wäre daher gut beraten, das Forstgesetz generell nicht zu ändern, dem Wald keine weiteren Belastungen aufzupfropfen, sondern auf privatrechtliche Nutzungsvereinbarungen zwischen Radfahrern und Grundeigentümern zu setzen. Ein Vorschlag, der die Lasten einseitig verteilt, wird kaum Aussicht auf Erfolg haben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.37

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der letzte Redner ist Herr Abgeordneter Wenitsch. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Redezeit: 20 Minuten.

18.37

Abgeordneter Robert Wenitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Anschober ist leider nicht mehr hier. Er hat hier eigentlich nur von Enteignung gesprochen und davon, daß die Waldbesitzer mehr oder weniger die Touristen ausbeuten wollen, indem sie Geld für die Wegebenützung verlangen. Diese Frage hat für mich zwei Seiten. Die eine ist: Diese Waldbesitzer bezahlen Steuern für ihren Besitz – (Abg. Dr. Nowotny: Sehr viel nicht – siehe Haider!) – aber genug! –, und die andere ist: Versuchen Sie heute als Grundbesitzer – egal wo immer – zum Beispiel irgendwo im Wald auf ihrem eigenen Grund ein Haus aufzustellen. Dafür brauchen Sie eine Kommission. Es wird zu 99 Prozent abgelehnt – das wissen Sie auch. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Zu 99 Prozent wird es abgelehnt. Ich besitze selbst einen Hektar Wald – das ist keine Riesenfläche, aber immerhin – und ich hätte keine Chance, dort ein Bauwerk zu errichten, wenn ich es wollte.

Auf der anderen Seite geht man aber sehr wohl her und sagt, ohne Wenn und Aber lassen wir alles durch. Es wird der Grundbesitzer – nach Worten von Anschober, bitte; ich rede jetzt nicht von der ÖVP – ganz einfach enteignet, und damit hat sich der Fall.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen bei jeder Änderung des Forstgesetzes Bedacht darauf nehmen, daß der Lebensraum des Wildes, der freilebenden Tiere erhalten bleibt. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, daß dieser Wald mehr oder weniger unsere Zukunft garantiert. – Das ist auch klar. Die grüne Steiermark bewirbt heute noch die "grüne Lunge" Österreichs. Das kann sie aber nur, wenn die Waldbesitzer den Wald hegen und pflegen.

Unter "Naturschutz", meine sehr geehrten Damen und Herren von den Grünen, verstehe ich den Schutz der Natur und nicht deren Zerstörung um jeden Preis. Das ist nicht notwendig; darauf muß man sehr genau achten. Und gerade die Waldeigentümer oder die Nutzungsberechtigten dieser Wälder haben in der Vergangenheit diese Flächen wirklich zu vollster Zufriedenheit gehegt und gepflegt. Es ist das verständlich, da das ein Besitz ist, der ihnen gehört – warum sollten sie diesen mutwillig zerstören? – Darum müssen wir in dieser Frage sehr sensibel reagieren.

Wir müssen aber auch dem Tourismus, der Freizeitgestaltung eine Chance geben, das sehe ich schon ein – aber nur unter Mitbestimmung dieser Grundbesitzer. Kein Mensch wird sich heute dagegen wehren. Wenn man sich den Holzmarkt anschaut, sieht man, wo wir heute stehen.


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