Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 151

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der nächste Redner ist Abgeordneter Schrefel. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten.

18.31

Abgeordneter Josef Schrefel (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Sport an und für sich verbindet, Mountainbiking im Wald entzweit. Seit die SPÖ und heute auch das Liberale Forum eine generelle Öffnung von Forststraßen mit einer Mindestbreite von 1,5 Metern für Mountainbiking fordern, gehen die Emotionen sehr hoch. (Abg. Grabner: Nicht nur die SPÖ, auch viele Personen der ÖVP, Bürgermeister und Landeshauptleute!) Eine kalte Enteignung von Grund und Boden, sagen die Waldbesitzer, endlich ein Vorstoß gegen unsere Diskriminierung, entgegnen die Radfahrorganisationen.

Die Diskussion, die bisher nur zu einer Verhärtung der Fronten geführt hat, hat ihren Hauptgrund darin, daß von Anfang an nur an eine gesetzliche Regelung gedacht wurde. Daß Österreich ein Land mit funktionierender Marktwirtschaft ist, wurde offenbar ganz vergessen. Das vergißt leider auch das Liberale Forum, das vergißt auch Herr Kollege Peter, der jetzt leider nicht anwesend ist. Wenn es um Eigentum und Eigennutz geht, werden auch beim Liberalen Forum politische Grundsätze über Bord geworfen.

Meine Damen und Herren! Die Volkspartei strebt eine einvernehmliche Lösung an, ohne das Eigentumsrecht zu beschränken. Wir haben ein Konzept entwickelt, das Konflikte zwischen den verschiedenen Nutzungsansprüchen – sprich: Jagd, Forstwirtschaft, Tourismus, Naturschutz, Wanderern und so weiter – ausräumen will und dem modernen Radsport geeignete Entfaltungsmöglichkeiten bieten soll.

Das Forstgesetz regelt, daß jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten, jedoch nicht befahren darf. Die generelle Freigabe aller Forststraßen und das Befahren mit Rädern würde bedeuten, daß die Straßenverkehrsordnung voll zur Anwendung käme. Das heißt, meine Damen und Herren, daß das Abstellen von Maschinen wie auch die Lagerung von Holz auf eigenem Grund und Boden an eine ausdrückliche Bewilligung geknüpft wären.

Forststraßen sind in erster Linie Arbeitsplätze und betriebliche Bringungsanlagen. Waldeigentümer, Förster und Forstpersonal würden insofern für Sach- und Personenschäden haften, als sie im Falle der Öffnung verpflichtet wären, Maßnahmen der Verkehrssicherung durchzuführen.

Im Zentrum aller Konflikte stehen somit die Waldeigentümer, die es allen Gruppen recht machen sollen, wie zahlreiche Konflikte der Radfahrer mit Jägern, Wanderern und Waldarbeitern immer wieder beweisen. Die Lösung besteht somit in einer konfliktvermeidenden Lenkung der Waldbesucher. Die österreichischen Waldeigentümer haben großteils Verständnis dafür, daß der Wald zu Erholungszwecken betreten werden darf. Verständnis wird aber auch umgekehrt für die Position der Waldeigentümer erwartet.

Wer nun fordert, daß die Forststraßen per Gesetz freigegeben werden, bürdet den Waldeigentümern alle Lasten auf, während andere den Profit einstreifen. Es darf nämlich nicht vergessen werden, daß der Fremdenverkehr, die Raderzeuger, der Radhandel mit den Mountainbikern ein Milliardengeschäft machen.

Replizierend auf die Ausführungen des Herrn Kollegen Peter: Auch im "Weißen Rößl" am Wolfgangsee gibt es keine Benützung durch Gäste zum Nulltarif. Es würde mir aber nicht über die Lippen kommen beziehungsweise ich würde mich hüten, den Rößlwirt deshalb als Abkassierer zu bezeichnen.

Meine Damen und Herren! Erste Anzeichen für eine bikerfreundliche Zukunft gibt es trotzdem. Die von den Österreichischen Bundesforsten freigegebenen Mountainbikestrecken sind ein attraktives Angebot an die Tourismuswirtschaft zur Freizeitgestaltung. Die vertragliche Regelung zwischen den Bundesforsten sowie dem Verein Land und Wirtschaft als Vertragspartner kann darüber hinaus Beispiel und Anknüpfungspunkt für einen weiteren regionalen Ausbau sein.


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