Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 101

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Detail zu begründen, warum die Entscheidung der Frau Bundesministerin, für eine sofortige, lückenlose und umfassende Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel einzutreten, eine richtige ist.

Diese Diskussion erfordert allerdings auch – und ich sage das hier in aller Klarheit – eine ganz bewußte Auseinandersetzung mit der Politik der ÖVP in diesem Bereich. Ich habe mich über das gewundert, was Kollege Schuster gesagt hat. Wenn er der Meinung ist, daß gentechnisch veränderte Lebensmittel verboten werden sollen, dann soll er einen entsprechenden Initiativantrag einbringen und in der Koalition dieses Thema ausverhandeln!

Zum Grundsatz: Gentechnologie ist auch für mich eine Zukunftstechnologie, der man sich grundsätzlich nicht verschließen kann. Ich glaube auch nicht, daß man hier eine Schwarzweißmalerei betreiben kann. Es ist jeder Anwendungsbereich und im Extremfall jeder Einzelfall, wie heute die Frage des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Soja, zu prüfen. Es ist zu fragen: Wem nützt es, und welche möglichen Auswirkungen gibt es auf Gesundheit, Wirtschaft, Ökologie und Verbraucherpolitik?

Für unsere Fraktion ist es nur dann denkbar, gentechnisch veränderte Lebensmittel zuzulassen, wenn deren Sicherheit durch strenge Kontrollen garantiert und eine klare, umfassende, verbindliche Kennzeichnung gewährleistet ist.

Und jetzt komme ich zu dieser politischen Frage, die von Kollegin Petrovic angeschnitten wurde. Sie hat gemeint, Frau Bundesministerin Krammer macht keine Politik gegen die Konzerne.

Meine Damen und Herren! Worum geht es? – Es geht um zwei Fragen: zum einen um die Verbotsphilosophie und zum anderen um die sogenannte Kennzeichnungsphilosophie, nämlich: Wollen wir Lebensmittel, die gentechnisch verändert wurden und für die der Nachweis gelungen ist, daß sie unter anderem eine Gesundheitsgefährdung auslösen können, verbieten? Dieses Verbot unterschreibe ich, dazu sage ich ganz klar ja.

Wenn wir den Beweis dafür aber nicht erbringen können, dann können wir ein Verbot nicht aussprechen, ein Verbot – und das möchte ich als Jurist in aller Klarheit sagen –, das höchstens drei Monate haltbar ist.

Die andere Möglichkeit besteht darin, für eine lückenlose verpflichtende Kennzeichnung einzutreten. Auch das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist eine Politik gegen die Konzerne, denn die europäischen Konsumenten, die österreichischen Konsumenten, werden sich nicht für diese Produkte, sondern gegen diese Produkte entscheiden. Und das – das möchte ich ganz klar sagen –, Kollege Wabl, ist eine glaubwürdige Politik: ein Ja zur verpflichtenden Kennzeichnung.

Nun zu diesem Antrag der drei Oppositionsparteien. – Bleiben wir beim Artikel 16 der Freisetzungsrichtlinie. Ich möchte mich nicht näher damit befassen, die Regelung ist klar: Wenn ein berechtigter Grund zur Annahme besteht, dann kann unter bestimmten Voraussetzungen ein gentechnisch verändertes Produkt verboten werden. Eine Entscheidung – wie es so schön heißt – hierüber ergeht innerhalb von drei Monaten nach dem im Artikel 21 festgelegten Verfahren.

Nach den mir zur Verfügung gestellten Informationen gibt es – entgegen der Auffassung der Kollegin Langthaler – keine zusätzlichen Informationen, die nicht schon bei der Sicherheitsbeurteilung geprüft worden wären. Daher – und das muß auch in aller Deutlichkeit gesagt werden –: Eine derartige Entscheidung unserer Frau Bundesministerin würde innerhalb von drei Monaten aufgehoben werden.

Daher – und das ist auch die Linie des Ministeriums – treten wir für eine sofortige verpflichtende und ganz klare Kennzeichnung ein.

Ein Wort noch zu den Ausführungen der Kollegin Petrovic: Kollegin Petrovic hat gemeint, die Bundesregierung habe nach dem EU-Beitritt ein Versprechen gebrochen. Damals wäre verspro


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