Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einen Abänderungsantrag hier einbringen, der ... (Abg. Mag. Barmüller: Nichts hält so lange wie österreichische Provisorien!) Ich sage Ihnen dann auch noch die Termine dazu, Herr Kollege Barmüller. Aber lassen Sie mich vorher noch schnell einen Abänderungsantrag einbringen, der davon ausgeht, daß die Organe der Zollwache bisher nur im Rahmen ihrer Tätigkeit als Grenzkontrollorgane an der Vollziehung des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes 1996 mitwirken. Nunmehr soll vorgesehen werden, daß die Organe der Zollwache im Rahmen aller ihrer gemäß Zollrechts-Durchführungsgesetz obliegenden Aufgaben tätig werden.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Kurt Eder, Dr. Walter Schwimmer und Genossen zum Antrag 288/A der Abgeordneten Dr. Walter Schwimmer, Ing. Erwin Kaipel und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 geändert wird, in der Fassung des Ausschußberichtes (347 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der im Titel bezeichnete Antrag wird wie folgt geändert:
Ziffer 8 lautet:
"8. § 13 lautet:
‚§ 13. Die Organe der Straßenaufsicht (§ 97 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159) und – im Rahmen der Wahrnehmung der ihnen sonst obliegenden Aufgaben – die Organe der Zollwache (§ 15 Zollrechts-Durchführungsgesetz, BGBl. Nr. 659/1994) haben an der Vollziehung des § 12 dieses Bundesgesetzes mitzuwirken
1. durch Überwachung der Einhaltung seiner Vorschriften,
2. durch Maßnahmen, die für die Einleitung oder Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind, und
3. durch Entgegennahme der Zahlungen gemäß § 12 Abs. 3.‘"
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Meine Damen und Herren! Ich erinnere nur daran, daß im Gesetz selbst als Termine – und das ist jetzt an die Adresse des Kollegen Barmüller gerichtet – für die Installierung des Road-Pricing die Jahre 1998 für den LKW und 2001 für den PKW im Gesetz festgeschrieben sind. Die technischen Möglichkeiten werden zu diesem Zeitpunkt ... (Abg. Mag. Peter: Wir werden Sie daran erinnern!) Ja, ich werde selbst darauf achten, daß wir das tun. Wir werden es gemeinsam machen.
Die technischen Möglichkeiten werden zu diesem Zeitpunkt ohne Zweifel gegeben sein, denn sie sind meines Erachtens jetzt schon in hohem Maße soweit, wie ausländische Beispiele zeigen.
Meine sehr geehrte Damen und Herren! Die Vignette ist aus zwei Gründen nunmehr als rasche Lösung von Vorteil. Zum ersten ermöglicht sie relativ rasch, Einnahmen zu erzielen – das ist gar keine Frage –, die ebenfalls laut Gesetz dem Straßenbau zugute kommen. Damit kann unter anderem der Lückenschluß – und ich spreche hier wirklich nur vom Lückenschluß – des hochrangigen Straßennetzes schneller vorangetrieben werden. Dies ist nicht nur für die Autofahrer wichtig, die neben der Erhaltung der bestehenden Strecken eine weitere konkrete Gegenleistung erhalten, sondern insbesondere auch für die Wirtschaft und im speziellen natürlich auch für die Bauwirtschaft.