Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 156

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Ich stimme diesem Bäderhygienegesetz nur unter jenen Bedingungen zu, die im Bericht des Gesundheitsausschusses enthalten sind: nämlich unter der Voraussetzung der Kostenwahrheit von 3,5 Millionen Schilling im ersten Jahr und 3 Millionen Schilling in den folgenden Jahren. Im Ausschuß hat mich stutzig gemacht, daß beim Begutachtungsverfahren zu diesem Bäderhygienegesetz allein das Land Niederösterreich gleich viele Badeanstalten, die von diesem Gesetz betroffen sind und sinnvollerweise zu untersuchen wären, genannt hat, wie sie jetzt als Grundlage für die gesamte Republik Österreich angenommen werden.

Wenn man auch noch bedenkt, daß dieses Bäderhygienegesetz gegenüber dem ursprünglichen Entwurf noch um zwei weitere Bereiche – Saunaanlagen, speziell Warmluft- und Dampfbäder – erweitert worden ist, so darf es, glaube ich, uns Parlamentariern, die wir mit der Budgethoheit ausgestattet sind, auch nicht egal sein, ob diese Kostenfrage in oberflächlicher Art und Weise behandelt wird. Ich hoffe, daß die Befürchtung, diese Zahlen könnten nicht halten und Mehrkosten würden erwachsen, nicht eintritt.

Frau Bundesministerin! Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie in einer kurzen Wortmeldung zu diesen von mir im Ausschuß vorgebrachten Bedenken – vielleicht auch mit konkreten Zahlen, die Kostendeckungsfrage betreffend, auch bezüglich der Erweiterung des Bäderhygienegesetzes, die der Ausschuß vorgenommen hat – Stellung nehmen würden.

Das Medizinproduktegesetz betreffend hat meine Fraktion eine andere Haltung. Frau Kollegin Motter hat ausgeführt, daß für sie und ihre Fraktion das neu zu schaffende Qualitätsgütezeichen so dominierend positiv ist, daß – im Vergleich zu dem aufgeblähten Gesetzeswerk mit 29 Verordnungsermächtigungen für die Frau Bundesministerin, die nunmehr zu erfüllen sind – für sie die Vorteile überwiegen und die Sicherheit der Produkte im Vordergrund steht.

Ich möchte für meine Fraktion anmerken, daß gerade diese Qualitätsgütesiegelzuteilung eine schwierige Angelegenheit ist. Es werden zwar primitivere Medizingüter einem einfachen Verfahren des Qualitätsnachweises unterzogen, bei komplizierteren und technisch aufwendigeren Geräten – von Sonographen, arthroskopischen Geräten, Operationstischen angefangen bis hin zu automatischen Medikamentendistributoren und Großgeräten – wird es aber dann nicht mehr möglich sein, daß die Überprüfungsstandards von jenen Firmen, die den Weltmarkt beherrschen, und ihren Lobbies abweichen werden. Es wird das also das nahezu einzige Verfahren sein und die kleinen, heute durchaus erfolgreichen und innovativen Mitanbieter werden auf diesem Sektor enorme Nachteile bekommen. Diese Qualifizierung – nach der EU-Regelung in verschiedenen Qualifikationsklassen und für die jeweiligen Verarbeitungsschritte durchzuführen – kann auch abweichend davon nachgewiesen werden, was für Extranachweise solche Kosten entstehen läßt, daß die kleinen Anbieter gezwungen werden, sich den großen Firmen anzupassen, und hier ein Einheitsmarkt an Medizinprodukten geschaffen wird.

Gerade für innovative kleine Anbieter, die sich aufgrund der individuellen Ansprüche, die an Großgeräte gestellt werden, eine Marktnische geschaffen haben, bedeutet das einen entscheidenden Nachteil. Dies ist auch ein enormer Nachteil für die Lebensqualität der davon betroffenen Patienten, die diese Standardprodukte verwenden müssen, Produkte, die ausschließlich standardisiert und nicht mehr individuell angepaßt sind. Trotz aller guten Intentionen, die diesem Gesetz zugrunde liegen, bleibe ich daher bei meinem Entschluß, das Gesetz abzulehnen – auch weil dessen Umsetzung aus meiner Sicht fehlerhaft, lückenhaft und zu bürokratisch erfolgt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.15

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten.

21.15

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich beim Kollegen Haupt, der klar festgestellt hat, daß die Grundintention dieses Gesetzes stimmt. Wir gehen einen Schritt weiter: Wir glauben, daß dieses Medizinproduktegesetz mehr Sicherheit für Patienten und Konsumenten und damit insgesamt ein Mehr an Rechtssicherheit bringt.


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