Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 157

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Der Kritik der Freiheitlichen Partei, beispielsweise in der Frage der Verordnungsermächtigung, können wir uns keinesfalls anschließen. Wir glauben, daß genau durch diese Verordnungsermächtigung auf den Markt reagiert werden kann und klare Entscheidungen durch die zuständige Bundesministerin getroffen werden können. Wir glauben auch nicht, daß das Argument richtig ist, daß dieses Gesetz weit über die EU-Richtlinien hinausgeht und daher abzulehnen wäre.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Wir sind sehr froh, daß dieses Gesetz einen Schritt weiter geht, weil es uns hilft, Personen und Firmen zu bekämpfen, die wir als Konsumentenschützer schlichtweg als Gauner bezeichnen.

Ich habe mir erlaubt, Ihnen einige Unterlagen aus unserem Kundenverkehr mitzubringen, beispielsweise den Bericht einer Patientin, die von einem oberösterreichischen Arzt betreut wird, der ihr Edelsteinketten zum Preis von 4 000 S verkauft, mit dem Ziel, daß sie dadurch von ihrem Krebs geheilt wird.

Was bringt uns nun dieses Gesetz? – Dieses Gesetz bringt uns die Möglichkeit – im dritten Abschnitt, im Bereich Werbung für Medizinprodukte –, diese Gaunereien, gleichgültig, ob sie von Ärzten oder Gewerbetreibenden begangen werden, aktiv zu bekämpfen. Eine derartige Möglichkeit hat bislang gefehlt.

Gestatten Sie, daß ich ein weiteres Beispiel anführe. Ich habe hier eine Magnetdecke (der Redner zeigt eine Decke) zum Preis von 4 300 S, die bei Werbefahrten in Österreich, in der Bundesrepublik Deutschland, im europäischen Raum an Pensionisten verkauft wird. Versprochen wird dabei die Heilung von – ich erlaube mir, die Liste der Leiden hier vorzulesen – Allergien, allgemeiner Schwäche, Angina Pectoris, Morbus Bechterew, Narbenschmerzen, Neuralgien, Rheumabeschwerden, vegetativen Störungen, Zellulitis, Ischias, Herpes, Herzbeschwerden. – Diese Decke wird derzeit als medizinisches Produkt verkauft. Durch dieses Gesetz haben wir zum ersten Mal die Möglichkeit, aktiv – nämlich verwaltungsstrafrechtlich, aber auch wettbewerbsrechtlich durch seriöse Anbieter – dagegen vorzugehen. Wir sind daher sehr froh, daß dieses Gesetz nun in Kraft tritt, und unsere Fraktion beziehungsweise die Koalition bekennt sich vollinhaltlich zu diesen Bestimmungen, weil diese Bestimmungen den österreichischen Patienten und Konsumenten helfen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.18

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Schuster. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten.

21.18

Abgeordneter Johann Schuster (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Der Tagesordnungspunkt 15 des heutigen Sitzungstages befaßt sich mit dem Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger und Genossen betreffend Fütterungsverbot für Tier- und Knochenmehl in der Lebensmittelproduktion. Die Abgeordnete des Liberalen Forums, Kollegin Motter, hat darauf hingewiesen, daß dieser Antrag bereits im April des heurigen Jahres eingebracht wurde, und zwar damals aus Aktualitätsgründen. In der Zwischenzeit hat sich vieles geändert, und dieser Antrag wurde daher zurückgezogen, was im Ausschuß nicht ganz einfach war, weil der Erstunterzeichner nicht anwesend gewesen ist. Jetzt aber gibt es erfreulicherweise einen Fünf-Parteien-Antrag zu dieser Thematik.

Ich darf nun folgenden Antrag in die Diskussion einbringen:

Antrag

der Abgeordneten Schuster, Onodi und Kollegen auf Rückverweisung des Antrages 157/A (E) der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger und Genossen betreffend Fütterungsverbot für Tier- und Knochenmehl in der Lebensmittelproduktion (390 der Beilagen) (Punkt 15 der Tagesordnung des Nationalrates) an den Gesundheitsausschuß gemäß § 53 Abs. 6 Z. 2 GOG.


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